Bundestag

Petitionsausschuss fordert finanzielle Förderung der psychotherapeutischen Weiterbildung

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Berlin. Nach dem Bundesrat setzt sich nun auch der Petitionsausschuss des Bundestages für eine auskömmliche Förderung der ambulanten und stationären psychotherapeutischen Weiterbildung ein. Am Mittwoch verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen die Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine dahingehende Petition mit dem höchstmöglichen Votum „zur Berücksichtigung“ an die Bundesregierung zu überweisen.

Bereits im September hatte der Bundesrat in einer Entschließung die Bundesregierung dazu aufgefordert, „die für die Niederlassung als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut erforderliche Weiterbildung auch zukünftig finanziell abzusichern“.

Hintergrund ist, dass seit 2019 das neue Psychotherapeutengesetz und die entsprechende Approbationsordnung gelten. Nur: Regelungen zur Finanzierung der Weiterbildung nach neuem Recht fehlen nach wie vor. Das heißt, eine Refinanzierung gibt es derzeit nur für die bisherige Ausbildungsstruktur.

Die „massive Unterfinanzierung“ führe dazu, dass zukünftige Psychotherapeuten in weiten Teilen der mindestens fünfjährigen Weiterbildung nur deutlich unter dem Niveau einer angemessenen tarifvertraglichen Eingruppierung bezahlt werden könnten, heißt es in der Petition. Damit könne kein ausreichendes Angebot an Weiterbildungsplätzen bereit gestellt werden. Dies bedrohe letztlich die psychotherapeutische Versorgung insgesamt.

Wie die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) bereits im September vorgerechnet hatte, bräuchten Praxisinhaber etwa 2.700 Euro monatlich, um einen Psychotherapeuten in Weiterbildung (PtW) finanzieren zu können. (eb)

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