Pflegeausbildung: NRW-Anbieter müssen zahlen

KÖLN (iss). In NRW müssen sich künftig alle Einrichtungen und ambulanten Dienste in der Altenpflege an der Finanzierung der Ausbildung beteiligen - egal, ob sie selbst ausbilden oder nicht.

Veröffentlicht:

Mit einer Umlagefinanzierung will Landesgesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) dem Fachkräftemangel in der Altenpflege begegnen. Alle 4500 Anbieter zahlen je nach Größe in einen Ausgleichsfonds.

Wer ausbildet, erhält aus dem Fonds die gezahlte Vergütung vollständig erstattet. "Mit dem Ausgleichsverfahren setzen wir in Nordrhein-Westfalen einen starken Anreiz, um mehr Menschen in der Altenpflege auszubilden", sagte Steffens.

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Sie fragen – Experten antworten

Wie kann man Impfskeptiker überzeugen?

Lesetipps
Eine Kinderärztin hält im Rahmen einer Kinderimpfung gegen Meningokokken eine Spritze

© Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa

Neuerungen der STIKO-Impfempfehlungen

Meningokokken: Warum gerade Jugendliche geimpft werden sollten

Eine Ärztin führt eine körperliche Untersuchung bei einem Baby durch.

© Anna Ritter / stock.adobe.com

Sorgfältige Abklärung stets erforderlich

Hämatome bei Säuglingen: Immer Anzeichen für Kindesmisshandlung?