Pflegestärkungsgesetz III

Pflegeberatung vor Ort – ein Papiertiger?

Kommunen als zentrale Akteure der Pflegeberatung: Eine Idee im jüngsten Pflegegesetz droht zu scheitern.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:
Droht die Pflegeberatung durch Kommunen zu scheitern?

Droht die Pflegeberatung durch Kommunen zu scheitern?

© Robert Kneschke / Fotolia

BERLIN. Pflegeberatung für Betroffene und Angehörige aus einer Hand – das ist die Idee der "Modellkommunen Pflege", die im Pflegestärkungsgesetz III im vergangenen Dezember beschlossen worden ist. Jetzt droht dieser innovative Ansatz durch die Dauerfehde von Regierung und Bundesrat zu einem Rohrkrepierer zu werden.

Anlässlich der Verabschiedung hatte die Länderkammer schon damals moniert, die Koalition versäume es, die Rolle der Kommunen in der Pflege in ausreichendem Maße zu stärken. Die bis zu 60 Modellkommunen sollen den Betroffenen eine integrative Beratung anbieten, die die Verhältnisse vor Ort berücksichtigt – so die Idee.

Doch mit den Regelungen im PSG III bringe die Regierung Pflegekassen und Kommunen nur in eine "künstliche Konkurrenzsituation", bei der die eigentlich gewünschte Kooperation verschiedener Beratungsinstitutionen gerade ausgeschlossen wird, monierte der Bundesrat.

Jetzt bessert die Koalition das PSG III nach. Mit einem Änderungsantrag, der an das Gesetz über Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen angedockt wird, will sie die Zusammenarbeit zwischen Pflegekassen und Modellkommunen ermöglichen. Doch das Echo auf diesen Nachbesserungsversuch fiel bei der Anhörung im Gesundheitsausschuss am Mittwoch kritisch aus.

Der Deutsche Landkreistag bezeichnet die Regelung als "insgesamt nicht praxistauglich". Es sei zu befürchten, dass sich "nur wenige Landkreise und Städte von den Modellvorhaben Gebrauch machen". Das könne nicht im Sinne des Gesetzgebers sein.

Denn die Koalition will die Reichweite der möglichen Kooperation auf die Pflegeberatung gemäß der Paragrafen 7a bis 7c SGB XI begrenzen. Modellkommunen könnten die Beratung damit –  wie bisher – den Pflegekassen überlassen. Das greift nach Meinung von Bundesrat wie von Städten und Kreisen zu kurz. Der eigentlich vorgesehene sozialräumliche Beratungsansatz in den Modellkommunen könne nur "durch eine umfassende Kooperation mit funktionierenden Beratungsstrukturen – nicht mit dem Herausgreifen einzelner Elemente der Beratung – ermöglicht werden", kritisiert der Bundesrat. Der Landkreistag indes drängt darauf, den Kommunen ausreichend Handlungsspielraum vor Ort zu lassen und fordert eine "auskömmliche" Finanzierung der Modellvorhaben.

Generalkritik am gesamten Vorhaben kommt vom Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa). Er sieht keine Notwendigkeit für die Modellklausel und fordert seine Rücknahme. Es gebe doch "bewährte Beratungsstrukturen bei den Pflegekassen", so der bpa.

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