Urteil

Pflegegeld nicht dauerhaft jenseits der EU

Veröffentlicht:

KASSEL. Halten sich pflegende Angehörige länger als sechs Wochen in der Türkei auf, können sie von der Pflegekasse keine Fortzahlung ihres Pflegegeldes beanspruchen.

Sowohl deutsches als auch europäisches Recht und das europäisch-türkische Assoziierungsabkommen sehen solch einen Anspruch nicht vor, urteilte das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel.

Geklagt hatte eine im Raum Augsburg lebende Türkin, die ihren Ehemann pflegt und dafür von der Pflegekasse der AOK Bayern Pflegegeld erhält. Da ihr Deutschland im Winter zu kalt ist, wollte sie ihren Mann für vier Monate in der Türkei pflegen.

Die Pflegekasse lehnte die Fortzahlung des Pflegegeldes über einen Zeitraum von sechs Wochen hinaus jedoch ab. Nur für Aufenthalte innerhalb der EU, einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz gebe es für den Pflegegeldanspruch keine zeitliche Begrenzung.

Dem folgte auch das BSG. Sowohl nach innerstaatlichem als auch nach europäischem Recht könne die Klägerin bei einem längeren Türkei-Aufenthalt kein Pflegegeld beanspruchen. Zwar könnten nach dem EU-Assoziierungsabkommen mit der Türkei bestimmte Sozialleistungen auch exportiert werden. Das Pflegegeld gehöre jedoch nicht dazu. Auch vom Deutsch-Türkischen Sozialversicherungsabkommen von 1964 werde es nicht erfasst.

Die Türkin werde damit auch nicht wegen ihrer Herkunft diskriminiert, da diese Vorschriften auch für Deutsche gelten, betonten die Kasseler Richter. (fl/mwo)

>Az.: B 3 P 6/13 R

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Kommentar zum „Zuhause-Arzt“

Ein Arzt für Hausbesuche? Eine Überlegung wert!

Alternatives Versorgungsmodell

Wenn der „Zuhause-Arzt“ alle Hausbesuche übernimmt

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Neue transsektorale S3-Leitlinie

Diagnose und Management des Delirs – so geht’s!

Knappe ärztliche und Pflege-Ressourcen

Wie die Peritonealdialyse die Personalprobleme lindern könnte

Lesetipps
Professor Jan Galle

© Dirk Hoppe/NETZHAUT

Kongress-Motto „Resilienz“

DGIM-Präsident Galle: Wie Kollegen den Kopf frei bekommen

Auch einem CT-Bild ist ein Prostata-Karzinom markiert.

© samunella / stock.adobe.com

Aktualisierung der S3-Leitlinie

Früherkennung von Prostatakrebs: Tastuntersuchung vor dem Aus