Fachkräftemangel in der Pflege

Pflegekammer will differenzierten Umgang mit Thema Leiharbeit

Die Pflegekammer NRW hält eine pauschale Diskreditierung von Leiharbeit nicht für zielführend. Sie wirbt für Maßnahmen, um die Situation in Leiharbeitsfirmen und Pflegeeinrichtungen zu verbessern.

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Düsseldorf. Die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen warnt vor einem undifferenzierten Umgang mit dem Thema Leiharbeit in der Pflege. Sie bezweifelt, dass eine strikte Regulierung dieses Bereichs bis hin zu einem faktischen Verbot der Leiharbeit die Versorgung verbessern würde. „Leiharbeit ist keine Krankheit, sondern Ausdruck eines krankhaften Systems“, sagt Vorstandsmitglied Carsten Hermes.

Der Pflegewissenschaftler, Praxisanleiter und Dozent für Fachkrankenpflege hat gemeinsam mit Vertretern aller Fraktionen der Kammerversammlung eine Stellungnahme zur Leiharbeit erarbeitet. Sie ist von den Delegierten einstimmig verabschiedet worden.

Keine pauschalen Unterstellungen!

Aus Sicht der Kammer kann Leiharbeit in der Pflege den Fachkräftemangel temporär reduzieren. Dabei hänge die Qualität der erbrachten Arbeit maßgeblich von der individuellen Qualifikation ab. „Die in der Öffentlichkeit immer wieder genannte geringere Pflegequalität durch Leiharbeitspersonen ist eine pauschale Unterstellung und in aktuellen Studien nicht belegbar“, betont Hermes.

In dem Positionspapier haben die Expertinnen und Experten eine Reihe von Forderungen aufgestellt, deren Umsetzung dazu dienen soll, die Situation in der Pflege zu verbessern und eine weitere Ausdehnung der Leiharbeit zu verhindern. Dazu gehören eine sektorenspezifische Bestandsaufnahme über den Einsatz von beruflich pflegenden Leiharbeitenden, die Festlegung eines kritischen Werts für ihren Einsatz durch einrichtungsbezogene Qualitäts- und Qualifikationskriterien sowie die Entwicklung eines pflegewissenschaftlich fundierten Personalbemessungsinstruments.

Mindeststandards und Qualitätssicherung in der Leiharbeit

Für notwendig hält die Kammer in den Einrichtungen auch die Etablierung von alternativen Ausfallsystemen an allen Wochentagen und in allen Schichten, um eine kurzfristige Reaktion auf Personalausfälle zu ermöglichen. Die Leiharbeitsfirmen werden aufgefordert, kein aggressives Abwerben von Personal mittels hoher Prämien zu betreiben. Pflegende, die in Leiharbeitsfirmen beschäftigt werden, müssen die entsprechende Expertise für den Bereich nachweisen, in dem sie eingesetzt werden.

Aus Sicht der Kammer müssen für die Leiharbeit Mindeststandards und eine Qualitätssicherung gewährleistet werden. Notwendig sei auch, dass sich Leiharbeitsfirmen und pflegerische Einrichtungen auf ein Zulassungsverfahren für Vermittlungsagenturen verständigen. Zudem sollen die Firmen die strukturierte Einarbeitung der Leiharbeitenden nachweisen. „Besonders wichtig ist es ebenso, dass die Einrichtungen dem festangestellten Pflegefachpersonen attraktive und verlässliche Rahmenbedingungen bieten“, teilt die Pflegekammer NRW mit. (iss)

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