Pflegereform greift auch bei Vertragsärzten ein
BERLIN (HL). Pflegeheime können künftig an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, wenn sie geriatrisch qualifizierte Ärzte einstellen. Ferner soll in Modellvorhaben Pflegeberufen erlaubt werden, Leistungen zu verordnen, die bislang nur von Ärzten veranlasst werden konnten.