Grünes Licht

Pflegereform passiert Bundesrat

Die von Gesundheitsminister Daniel Bahr initiierte Pflegereform hat die nächste Hürde genommen: Am Freitag gab der Bundesrat grünes Licht - und ließ somit die Empfehlung des Gesundheitsausschusses links liegen.

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Gesundheitsminister Daniel Bahr ist mit seiner Reform der Pflegeversicherung einen Schritt weiter.

Gesundheitsminister Daniel Bahr ist mit seiner Reform der Pflegeversicherung einen Schritt weiter.

© Tobias Kleinschmidt / dpa

BERLIN (sun). Die Pflegereform hat die letzte Hürde genommen: Der Bundesrat billigte das Gesetz am Freitag in Berlin.

Im Sinne des Gesundheitsausschusses der Länderkammer war das grüne Licht für die Reform allerdings nicht. Er hatte zuvor einen Antrag gestellt, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Dieser Antrag fand jedoch keine Mehrheit.

Damit tritt das Pflegeneuausrichtungsgesetz zum 1. Januar 2013 in Kraft. Kernstück der Reform sind die verbesserten Leistungen für demenzkranke Menschen.

Finanziert werden soll das mittels einer Beitragssatzerhöhung: Ab dem 1. Januar 2013 soll der Satz 2,05 Prozent betragen, bisher liegt er bei 1,95 Prozent. Zudem wird eine staatliche Förderung privater Pflegezusatzversicherungen eingeführt.

Auch Ärzte sollen mehr Geld erhalten – für ihre Heimbesuche sollen ihnen am dem kommenden Jahr 77 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung stehen.

Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) klopfte sich für die Reform auf die Schulter: "Mir ist wichtig, dass mit dem Pflegeneuausrichtungsgesetz keiner schlechter, aber viele Menschen in Deutschland besser gestellt werden."

Rund 500.000 Demenzerkrankte erhielten erstmals Leistungen aus der Pflegeversicherung. Zum Vergleich: In Deutschland leben zurzeit etwa 1,4 Millionen Demenzkranke.

Die nordrhein-westfälische Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) bezeichnete Bahrs Reform hingegen als vollkommen unzureichend: "Die Bundesregierung ignoriert die durch den demografischen Wandel entstehenden neuen Herausforderungen."

Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft hatte die Pflege-Reform bereits vor der Abstimmung im Bundesrat als zu kurz gesprungen kritisiert. "Das wird die Probleme in der Pflege von Demenzerkrankten nicht lösen", warnte Heike von Lützau-Hohlbein, Vorsitzende der Fachgesellschaft.

Opiode zur Unzeit und Preisvorschriften

Auf mehr Zustimmung ist eine weitere Entscheidung der Länderkammer gestoßen: Auch die 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) wurde am Freitag von der Länderkammer abgenickt.

Damit dürfen Ärzte künftig schwerkranken Schmerzpatienten einen Notvorrat an Betäubungsmitteln verschreiben. Die Deutsche Palliativ Stiftung betonte, dass mit dieser Entscheidung viel sinnloses Leid verhindert werde.

Die Stiftung hatte mit einer Petition zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes für die Versorgung Sterbender den Anstoß gegeben. Die Überlassung von Opioiden - auch im Notfall gegen schwerstes Leiden - ist bisher ein Straftatbestand.

Jetzt hätten in der Palliativmedizin tätige Ärzte eine größere Rechtssicherheit, so die Deutsche Palliativ Stiftung.

Zudem wurde mit der AMG-Novelle klargestellt, dass die Regelung "Beratung vor Regress" auch für Prüfverfahren gilt, die bis Ende 2011 noch nicht abgeschlossen waren.

Seit Anfang des Jahres gilt bereits, dass die erstmalige Überschreitung des Richtgrößenvolumens um mehr als 25 Prozent zunächst zur Beratung des Vertragsarztes führt.

Derweil dürften Medikamente aus dem Internet bald teurer werden. Mit der AMG-Novelle werden die deutschen Vorschriften für Arzneimittelpreise künftig auch bei ausländischen Versandapotheken gelten.

Diese können ihren deutschen Kunden damit keine Rabatte und Boni mehr gewähren. Patienten sollen künfitg auch besser vor gefälschten Medikamenten geschützt werden. Deshalb erhalten verschreibungspflichtige Arzneimittel in Zukunft ein Sicherheitsmerkmal.

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