Altersarmut

Pflegezeiten bei Rente besser anrechnen!

Länderminister wollen Frauen besser vor Armut im Alter schützen.

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WEIMAR. Die Frauenminister der Bundesländer sehen weiteren Handlungsbedarf, um Frauen vor Altersarmut zu schützen. Das gelte sowohl für das Rentenrecht als auch für den Wiedereinstieg in den Job nach Jahren der Kindererziehung oder Pflege, sagte die Vorsitzende der Frauenministerkonferenz, die Thüringer Ressortchefin Heike Werner (Linke), in Weimar.

So müssten Jahre, in denen Frauen Angehörige pflegen, bei der Rentenberechnung unabhängig von ihrem Erwerbsstatus angerechnet werden. Die Minister forderten, Pflegezeiten bei der Altersrente in gleicher Weise zu honorieren wie Kindererziehungszeiten.

Uneinig zeigten sich die Länderminister in der Frage eines gesetzlich verbrieften Rückkehranspruchs von Teilzeit- in Vollzeitjobs. Die von SPD oder Linke geführten Landesregierungen unterstützten eine solche Rückkehrgarantie, sagte Werner. Dagegen sagte Sachsen-Anhalts Gleichstellungsministerin Anne-Marie Keding (CDU), die unionsgeführten Länder hielten eine solche Regelung für eine zu starke Belastung kleiner und mittlerer Betriebe.

In der Bundesregierung war Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) zuletzt mit Plänen für ein Rückkehrrecht in Vollzeitarbeit in Betrieben ab 15 Mitarbeitern gescheitert. (dpa)

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