Praxisgebühr trotz Vorsorge-Check ist "nicht weit verbreitet"

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BERLIN(fst). Das missbräuchliche Kassieren der Praxisgebühr bei Vorsorgeuntersuchungen ist nach Einschätzung der Bundesregierung keine "überregional weit verbreitete Praxis". Die Regierung habe nur Kenntnis von "einzelnen Fällen" bekommen, heißt es in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Links-Fraktion.

Als "nicht nachvollziehbar" wertet die Regierung allerdings eine Aussage der KV Nordrhein, wonach eine "reine Vorsorgeuntersuchung ohne jeden kurativen Bezug (...) kaum praktikabel" sei. Es sei falsch, wenn Ärzte behaupteten, "jedwede Gesprächsleistung des Arztes gehe bereits über den Leistungsumfang von Früherkennungsuntersuchungen hinaus", betont die Regierung. Nach den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses gehörten Anamnese, Mitteilung von Befunden und Beratung zum Leistungsumfang von Früherkennungen. Forderten Ärzte dennoch die Praxisgebühr ein, so sei es Aufgabe der Krankenkassen, "konsequent (zu) reagieren".

Abschaffen will die Bundesregierung die Praxisgebühr nicht. Auch fehlten wissenschaftliche Nachweise, dass sozial Schwache und chronisch Kranke von Arztbesuchen abgehalten würden, schreibt die Regierung.

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