Preisvergleich kann Patienten Augen öffnen

HAMBURG (di). Politiker müssen sich auf ärztliche Proteste im Wahlkampf einstellen. Der Deutsche Berufsverband der HNO-Ärzte will mit griffigen Beispielen die Unterfinanzierung der ambulanten Versorgung öffentlich machen.

Veröffentlicht:

Herrenhaarschnitt 15 Euro, sechs Kilometer Taxi fahren in Hamburg 12,14 Euro, Nasenbeinaufrichtung beim niedergelassenen HNO-Facharzt 12,33 Euro - alle drei Leistungen sind innerhalb von rund 20 Minuten zu schaffen. Nur: Ein Taxifahrer benötigt sechs Wochen für den Ausbildungskurs, ein Friseur absolviert eine Lehre von drei Jahren und ein HNO-Facharzt startet mit einer elfjährigen Ausbildung in den Beruf.

Mit solchen Beispielen will der Deutsche Berufsverband der HNO-Ärzte im Wahljahr die Bevölkerung aufrütteln. Verbandspräsident Dr. Dirk Heinrich zieht auch den Vergleich mit tierärztlichen Leistungen. Die Entfernung eines Hauttumors beim Hund kostet den Tierhalter laut Heinrich 100 Euro, beim Kassenpatient dagegen werden 20 Euro fällig.

Außer den Preisen will der Verband auch deutlich machen, dass das an die Ärzte gezahlte Honorar Umsatz, und nicht Einkommen bedeutet. So müssen die HNO-Ärzte für das Nasenbeinaufrichten Kosten für Personal, Raum und Miete kalkulieren - insgesamt 13 Euro. Unter dem Strich also ein Minus bei dieser Leistung, da die Investitionen in die Niederlassung nicht berücksichtigt sind.

Auch hierfür halten die HNO-Ärzte Zahlen bereit: Der Taxifahrer zahlt für sein Auto 30 000 Euro, der Friseur investiert 50 000 Euro in sein Geschäft und der HNO-Arzt mindestens 250 000 Euro in seine Praxis. Für Heinrich gibt nur eine Konsequenz: "Wenn weiter in Praxen investiert werden soll und die Qualität hoch gehalten wird, müssen auch die dafür notwendigen Preise gezahlt werden."

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Modernisierung angemahnt

KV Westfalen-Lippe will Reform der Zulassungsverordnung

Abrechnungsanwendung „Adel“

Abrechnung: KVWL setzt bei Hybrid-DRG auf eigene Anwendung

Kommentare
Dipl.-Med Martina Jahns 11.03.200921:19 Uhr

Betrifft: Preisvergleich (hier: HNO)

Der Beitrag hat mir aus der Seele gesprochen. Ich erinnere mich, dass eine Patientin mal die Bescheinigung für chronisch Kranke (Belastungsgrenze) ausgestellt haben wollte und meinte: "Sie kriegen doch Geld dafür". Als ich ihr sagte, wieviel Euro das waren unter der Maßgabe eines festen Punktwertes (damals 5,1 Cent), fiel sie bald vom Stuhl. Abgesehen davon, dass diese Bescheinigung jetzt zum Nulltarif ausgestellt wird, da in der Hausarztpauschale verschwunden, würde ich mich freuen, wenn ein ähnlicher Beitrag für Hausärzte (Praktiker und Allgemeinmediziner) initiiert würde. Den würde ich dann groß ins Wartezimmer hängen!

Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Kommunikationsexperte Sven Blumenrath

© Michaela Schneider

Gegen unerwartete Gesprächssituationen gewappnet

Tipps für MFA: Schlagfertigkeit im Praxisalltag

Geimpft mit Varilrix: Wie nun gegen Herpes zoster impfen?

© Porträt: privat | Spritze: Fied

Sie fragen – Experten antworten

Geimpft mit Varilrix: Wie nun gegen Herpes zoster impfen?