G-BA verschiebt erneut

Psychiatrie-Personalvorgaben: Sanktionen kommen erst 2026

Die Sanktionen der PPP-Richtlinie werden für zwei weitere Jahre ausgesetzt. Ab 2026 sollen sie dann aber endgültig scharf gestellt werden – aufsetzend auf der Einführungsstufe von 90 Prozent.

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Berlin. Psychiatrische Krankenhäuser können erst einmal aufatmen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am Donnerstag die Sanktionen in der Richtlinie zur Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-RL) abermals verschoben. Damit müssen Kliniken ab 2024 nicht damit rechnen, dass ihnen Vergütungen nicht gezahlt werden, weil sie die Personalvorgaben der Richtlinie nicht erfüllen.

Nach langer Diskussion im Plenum hat der G-BA diesen Schritt am Donnerstag beschlossen. Die Sanktionen werden nun erst ab 2026 greifen, dann aber etwas weniger hart als in den jetzigen Regelungen vorgesehen und nur basierend auf den Ausgaben für das Personal. Außerdem pausiert bis 2026 voraussichtlich auch die Fortschreibung des Einführungsstands. In zwei Jahren sollen die Vorgaben aus der PPP-RL nicht zu 100 Prozent erreicht werden müssen, es sollen dann – wie momentan – 90 Prozent ausreichen. Ein Erfüllungsgrad von 100 Prozent wäre aufgrund der Verschiebung dann erst ab 2029 erforderlich.

Sanktionen sollen langfristig bleiben

Mit der konkreten Ausgestaltung der Sanktionsregelung muss sich jetzt der zuständige Unterausschuss beschäftigen. Bis März, so der Auftrag des G-BA, soll er einen Beschlussentwurf vorlegen. Auf Antrag des GKV-Spitzenverbandes (GKV-SV) gibt ihm der Ausschuss dafür als Diskussionsgrundlage Ausgangswerte mit. So soll in Anlehnung an die PpUGV ein Personalkostenfaktor von 0,65 zugrunde gelegt werden. Darauf basierend ist angedacht, den Wegfall des Vergütungsanspruchs mit 1,35 zu berechnen. Wie immer die Beratungen diesbezüglich im Unterausschuss ausgehen werden, die Sanktionshöhe soll auf jeden Fall sinken.

Nicht glücklich zeigte sich der GKV-SV mit der erneuten Verschiebung der Sanktionen. Doch angesichts der Tatsache, dass derzeit nur die Hälfte der psychiatrischen Krankenhäuser die Einführungsstufe von 90 Prozent überschreiten, wolle sie erwartbare Debatten am Jahresende vermeiden, dass Einrichtungen aufgrund der Sanktionen nicht mehr arbeiten könnten, sagte Doris Pfeiffer vom GKV-SV. Sie betonte aber, dass Sanktionen wichtig seien, sonst passiere beim Personalaufbau nichts.

Zeit für weitere Verbesserungen nutzen

Professor Josef Hecken, Unparteiischer Vorsitzender des G-BA, rief dazu auf, die kommenden zwei Jahre, in denen die Sanktionen nun ausgesetzt sind, zu nutzen, um die psychiatrische Versorgung signifikant zu verbessern. Stationäre Einrichtungen müssten entlastet werden, gleichzeitig sei eine engmaschige ambulante Betreuung von Patienten zu gewährleisten.

Hecken zeigte sich enttäuscht, dass sich trotz einiger Weichenstellungen durch den G-BA (Gruppentherapie und Netzverbünde für die Versorgung von schwer psychisch kranken Versicherten mit einem komplexen psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf) die ambulante flächendeckende Versorgung nicht verbessert habe, die Wartezeiten aber verlängert hätten.

Hier seien in der nächsten Zeit nicht nur im G-BA Nachbesserungen erforderlich, sondern auch gesetzgeberisches Handeln erforderlich, etwa in Bezug auf die Institutsambulanzen. Die jüngsten Vorschläge der Regierungskommission zur Ausgestaltung der Kinder- und Jugendmedizin lobte Hecken. (juk)

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