Psychisch kranke Kinder als Sparobjekte

Kinder- und Jugendpsychiater schlagen Alarm: Das niedersächsische Kultusministerium kürzt Unterricht für psychisch kranke Kinder in Kliniken.

Von Heidi Niemann Veröffentlicht:

HANNOVER/GÖTTINGEN. Ein neuer Erlass des niedersächsischen Kultusministeriums versetzt Kinder- und Jugendpsychiater in Niedersachsen in Alarmstimmung. Ab dem kommenden Schuljahr sollen Kinder und Jugendliche, die stationär in Kliniken behandelt werden, durchschnittlich nur noch rund zwei Wochenstunden Unterricht im Krankenhaus erhalten. "Das ist für unsere Patienten eine Katastrophe", sagt Christoph Höger, Oberarzt der Kinder- und Jugendpsychiatrie an der Göttinger Universitätsmedizin. "Sie kommen hierher, damit es ihnen psychisch besser geht, und bezahlen dafür den Preis, dass sie den schulischen Anschluss verlieren." Sollte es bei dieser Richtgröße bleiben, werde die Bereitschaft der Eltern sinken, ihre Kinder in stationäre Behandlung zu geben. "Das psychische Leid der Kinder und Jugendlichen wird damit vergrößert."

Insgesamt gibt es in Niedersachsen rund 560 Betten für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Erkrankungen. Pro Jahr werden durchschnittlich 4000 junge Patienten stationär behandelt. Bislang konnten sie im ersten Schuljahr bis zu fünf, im zweiten und dritten Schuljahr bis zu sechs, im vierten bis zu zehn und ab dem fünften Schuljahr bis zu zwölf Stunden Unterricht pro Woche erhalten, je nach ihrer individuellen Belastbarkeit.

Der neue Erlass sieht vor, dass die Kliniken und stationären Einrichtungen "schrittweise behutsam" an die neue Richtgröße herangeführt werden sollen. In der Praxis heißt dies, dass Kliniken mit einer höheren Versorgung keinen Ersatz für ausscheidende Lehrer erhalten.

Ministerium spricht nur von "Verteilungsgerechtigkeit"

Das Ministerium begründet den Erlass damit, dass vergleichbare Verhältnisse geschaffen werden sollten. Eine Erhebung im Jahr 2007 habe einen Unterrichtsumfang von durchschnittlich zwei Stunden pro Schüler ermittelt. Dieser Wert werde an einzelnen Einrichtungen sowohl erheblich über- als auch unterschritten. Es handele sich daher nicht um Kürzungen, sondern um "Verteilungsgerechtigkeit."

Für Filip Caby, Chefarzt am Marienkrankenhaus Papenburg-Aschendorf, klingt dies wie "blanker Hohn". Caby ist Sprecher der Kommission Unterrichtsversorgung vom Arbeitskreis Kinder- und Jugendpsychiatrie, in dem alle Chefärzte der niedersächsischen Jugendpsychiatrien vertreten sind. Der bisherige Erlass sei schon voller Kann-Bestimmungen gewesen, sagt er. Im Gegensatz zu fast allen anderen Bundesländern gebe es in Niedersachsen keine eigene Schulform für Kinder im Krankenhaus. Die Kliniken seien bei der Abordnung von Lehrern auf das Wohlwollen einzelner Dezernenten angewiesen.

Gute Versorgung wird herunterreguliert

Statt die Unterversorgung einzelner Klinikstandorte zu verbessern, würden nun gut versorgte Einrichtungen auf das niedrigere Niveau herunterreguliert. "So wird das Wohl der Schwächsten unserer Gesellschaft mit Füßen getreten", kritisiert Caby. "Dabei gibt es schließlich eine Schulpflicht."

Zu den besonders betroffenen Einrichtungen gehört das Asklepios Fachklinikum Tiefenbrunn bei Göttingen. Dort werden unter anderem traumatisierte junge Patienten behandelt, die bis zu neun Monate im Krankenhaus verbringen, manche sogar ein ganzes Jahr. Bei der Behandlung ihrer schweren neurotischen und psychosomatischen Erkrankungen spiele der Schulunterricht eine zentrale Rolle, sagt Annette Streeck-Fischer, Chefärztin der Abteilung Klinische Psychotherapie.

Viele Patienten hätten als Begleitsymptomatik massive schulische Probleme, da sich die psychischen Erkrankungen auch auf das Lern- und Leistungsverhalten auswirkten - mit der Folge, dass sie aufgrund ihrer schulischen Misserfolge regelrechte Schulängste entwickelt hätten oder zu Schulverweigerern geworden seien. Es gebe auch begabte Kinder, die als Störenfriede vom normalen Unterricht ausgeschlossen würden. Ein Ziel der Behandlung sei es, die Patienten wieder in eine Regelschule einzugliedern. Dies werde mit dem Erlass in Frage gestellt.

In Tiefenbrunn werden sich die Kürzungen bereits zu Beginn des kommenden Schuljahres auswirken. Eine Lehrerin, die bislang 28 Stunden unterrichtet hatte, geht in Mutterschutz, ihre Stelle wird nicht wieder besetzt. Damit können nur noch 89 statt bislang 116,5 Unterrichtsstunden stattfinden. Längerfristig sei mit einer Reduzierung auf 70 Stunden zu rechnen, damit sei wahrscheinlich keinerlei Einzelbeschulung mehr möglich, sagt Chefärztin Streeck-Fischer. Für die Patienten sei dies verheerend: "Kinder haben ein Anrecht auf Beschulung. Es kann nicht sein, dass psychisch kranke Kinder und Jugendliche schulisch diskriminiert werden."

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