Reform des Psychotherapeutengesetzes

Psychologen-Verbände begrüßen Reformentwurf

In einer gemeinsamen Erklärung nehmen Psychologen-Verbände Stellung zur Reform des Psychotherapeutengesetzes – mit Fokus auf Ausbildung und Vergütung.

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BERLIN. Die Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs) und der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) begrüßen den Arbeitsentwurf des Gesundheitsministeriums zur Reform des Psychotherapeutengesetzes. Dieser stelle "einen wichtigen Schritt zur Novellierung der Ausbildung zukünftiger Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten" dar, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung.

Sie weisen darauf hin, dass sich durch die Reform des Psychotherapeutengesetzes für die akademische Psychologie zwar Chancen ergäben, aber auch Gefahren von Fehlentwicklungen im Blick behalten werden müssten. Die erreichte Qualität in psychologischen Arbeitsfeldern außerhalb der Heilkunde dürfe durch die Novelle nicht gefährdet werden.

Konkret heben die Verbände in ihrer Erklärung mehrere Punkte hervor. So begrüße man, dass der Arbeitsentwurf ein fünfjähriges akademisches Studium vorsehe. Der "Psychologischer Psychotherapeut / Psychologische Psychotherapeutin" müsse klar abgegrenzt werden von "ärztlichen Psychotherapeuten / Psychotherapeutinnen" und auf diese Weise die zentrale Bedeutung der Psychologie als Kernwissenschaft der Psychotherapie betont werden.

Auf Zustimmung stoße auch die Zusammenlegung der Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutens sowie die vorgesehene Entwicklung von "Organisations - und Leitungkompetenzen" in der Ausbildung.

Nach Auffassung der beiden Verbände müsse bei der Novelle berücksichtigt werden, dass Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Weiterbildung den Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung finanziell gleichgestellt werden. (eb)

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