Psychotherapeuten froh über GBA-Beschluss

BERLIN (eb). Die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung begrüßt die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses, die neuropsychologische Therapie in den ambulanten Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufzunehmen.

Veröffentlicht:

Eine neuropsychologische Therapie war bislang nur im akutstationären und im Rahmen der stationären Reha möglich.

Betroffene Patienten können sich zukünftig von approbierten Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, die über eine entsprechende Weiterbildung verfügen, ambulant behandeln lassen.

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Kasuistik

Die Dermatitis, die aus dem Wasser kam

Lesetipps
Skelett eines Rheumapatienten bei dem die Schmerzpunkte farblich (rot) hervorgehoben sind.

© peterschreiber.media / stock.adobe.com

Kasuistik

Irrwege einer Patientin mit Gelenkschmerzen und Hämoptysen