Punktwert sinkt - KV muss nicht gleich reagieren
KASSEL (mwo). Beim Einschreiten gegen einen Punktwertverfall können sich die Kassenärztlichen Vereinigungen mehr Zeit lassen, wenn die betroffenen Leistungen nur einen geringen Anteil des Gesamthonorars einer Arztgruppe ausmachen. Das hat das Bundessozialgericht im Fall der Anästhesisten in Niedersachsen entschieden.