Qualitätsstandards für Thüringens Krankenhäuser

Als "hoffnungslos überaltert" galt das Klinikgesetz in Thüringen. Jetzt soll es in die Neuzeit geführt werden - mit konkreten Vorgaben zum Qualitätsstandard.

Von Robert Büssow Veröffentlicht:

ERFURT. Das Bett als Planungsgröße hat - mit Verspätung - nun auch in Thüringens Kliniken ausgedient. Gesundheitsministerin Heike Taubert (SPD) will stattdessen in einer Reform des Krankenhausgesetzes konkrete Qualitätsstandards definieren.

Im Mittelpunkt stehen Mindestvorgaben für die Zahl und Qualifikation des Personals und der technischen Ausstattung.

Der Gesetzentwurf soll bis Jahresende vom Landtag verabschiedet werden. Es ist der zweite Anlauf, das hoffnungslos veraltete Thüringer Krankenhausgesetz von 2003 zu modernisieren.

Denn seitdem hat sich viel verändert, vor allem hat die Einführung der Fallpauschalen (DRG) schon lange das Bett als Planungsgröße abgelöst. "Wir sind verpflichtet zu steuern, was mit dem alten Gesetz nicht geht", sagt Taubert.

Der Gesetzentwurf setze überdies geltendes Bundesrecht in Landesrecht um. "Das Augenmerk liegt nun auf der Sicherung einer hohen Versorgungsqualität."

Die Ministerin räumt ein, dass es gerade für kleinere Häuser "schwieriger werden kann, die Qualitätsanforderungen zu erfüllen." Sie rät zu mehr Kooperationen.

Künftig kein erhobener Zeigefinger

Das neue Gesetz behält sich allerdings mit einem neuen Passus eine Genehmigung vor, bevor die Zusammenarbeit zwischen Häusern unterschiedlicher Betreiber ausgebaut wird.

Das Land will genau hinschauen, sollte der im Krankenhausplan verankerte Versorgungsauftrag möglicherweise nicht mehr in vollem Umfang erfüllt werden.

Dann bleibt es in Zukunft auch nicht mehr beim erhobenen Zeigefinger. Thüringens Sozialministerium hat im Gesetz erstmals einen Sanktionsmechanismus eingebaut, der Verstöße mit Ordnungsgeldern von 10.000 bis 100.000 Euro ahndet.

Anlass dafür war der Skandal um die 13-jährige Jessica, die ins Koma gefallen und anschließend gestorben ist, weil mehrere Krankenhäuser die Aufnahme verweigerten.

Und das, obwohl bereits heute die Pflicht besteht, Notfallpatienten vorrangig aufzunehmen und zu versorgen.

Die Landesregierung schlägt eine härtere Gangart gegenüber den Kliniken an, oder mit den Worten des Ministeriums: Es wird ein "Instrumentarium geschaffen, mit dem die Krankenhausbetreiber verstärkt zur Erfüllung ihrer Pflichten angehalten werden".

vdek erfreut

Den Verband der Ersatzkassen (vdek) entzückt der Gesetzentwurf. "Längst überfällig", sagt Thüringens Landeschef Arnim Findeklee.

Auf diese Weise seien auch Hygienegesetz, Transplantationsgesetz sowie Belange behinderter Patienten berücksichtigt.

Allerdings dürfte nun wieder der alte Streit zwischen Kassen und Krankenhausverband über kleine Fachabteilungen aufflammen. Diese könnten die nötigen Standards nicht mehr erfüllen, warnt der vdek.

Das Land verhält sich abwartend, evaluiert, hat aber bislang von Schließungen abgesehen.

Das erledigt sich womöglich von allein, da viele kleinere, vor allem kommunale Einrichtungen "gemeldet haben, dass sie Schwierigkeiten sehen, die schwarze Null zu halten", so Taubert.

Thüringen hat derzeit 42 Krankenhäuser an über 50 Standorten. Eine von ihr verordnete Schließung kommt für Taubert aber nicht infrage.

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