Rabattverträge können Malus-Gefahr bei der Verordnung bannen
BERLIN (ami). Ärzte, die Wirkstoffe aus den Arzneigruppen der Malus-Regelung verordnen, für die eine Kasse Rabattvereinbarungen geschlossen hat, sind vermutlich gegen Malus-Prüfungen gefeit. Doch sorgen KV und Kassen nicht für Klarheit, drohen Ärzten Prüfungen.




