Rabattverträge mit verschiedenen Anbietern sind Kassen erlaubt

Landessozialgericht entscheidet: Kassen können bei Rabattverträgen drei Anbietern pro Wirkstoff den Zuschlag erteilen.

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KÖLN (iss). Krankenkassen dürfen bei Rabattverträgen mehrere Pharmafirmen ins Boot holen. Das hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG) in einem rechtskräftigen Beschluss entschieden. Danach können die Krankenkassen bei Ausschreibungen drei Anbietern pro Wirkstoff den Zuschlag erteilen.

Damit haben sich die DAK und vier weitere Krankenkassen in einer juristischen Auseinandersetzung mit der Vergabekammer des Bundes durchgesetzt. Die Kassen hatten gemeinsam 18 Wirkstoffe europaweit ausgeschrieben und wollten mit jeweils drei Partnern Verträge schließen. Bei 15 Wirkstoffen monierte die Vergabekammer dieses Vorgehen. Deshalb musste das LSG entscheiden.

Nach Ansicht der Sozialrichter ist die Auswahl mehrerer Vertragspartner pro Wirkstoff rechtmäßig. DAK-Chef Herbert Rebscher spricht von einem "juristischen Durchbruch" und begrüßt, dass auf diesem Gebiet jetzt endlich Rechtssicherheit bestehe. "Wir erreichen mit dieser Entscheidung eine hohe Versorgungssicherheit für unsere Kunden", sagt Rebscher.

Die DAK hat angekündigt, dass das Kassenkonsortium in Kürze bei den 15 Wirkstoffen die Zuschläge erteilen wird. "Die DAK wird nun zeitnah die Ausschreibung weiterer geplanter 100 Wirkstoffe nach dem Muster der jetzigen Ausschreibung veröffentlichen", kündigt sie an.

Für die DAK und die anderen Kassen ist es wichtig, dass bei der Zusammenarbeit mit mehreren Unternehmen pro Wirkstoff die Lieferfähigkeit der Apotheken besser gewährleistet ist als bei nur einem Rabattpartner. Auch weitere Krankenkassen wie die KKH-Allianz haben mit Spannung auf den LSG-Beschluss gewartet, weil sie bei den Rabattverträgen mit mehreren Pharmaunternehmen kooperieren wollen.

Das Dienstleistungsunternehmen der Betriebskrankenkassen Spectrum K sieht sein laufendes Ausschreibeverfahren bestätigt, in dem jeweils vier pharmazeutische Unternehmen zu Rabatt-Partnern der BKKen werden sollen.

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