Rauchen in Kneipen im Norden erlaubt
SCHLESWIG (dpa). Im Streit um die Rauchverbote haben Gastwirte vor Gericht einen weiteren Teilerfolg erzielt. Auch in Schleswig-Holstein darf bis auf weiteres in kleinen Eckkneipen wieder geraucht werden. Das Verwaltungsgericht Schleswig gab gestern einer entsprechenden Klage im Eilverfahren statt. Voraussetzung ist, dass keine Angestellten beschäftigt werden.
Zuvor hatte die Justiz bereits in Sachsen und Rheinland-Pfalz vorläufig erlaubt, dass in Kneipen mit nur einem Raum wieder zur Zigarette gegriffen werden darf. Im Saarland darf in Wasserpfeifen-Cafés wieder geraucht werden.
Verwaltungsgericht Schleswig, Aktenzeichen 12 B 13/08