Bei Anwesenheit Minderjähriger

Rauchverbot im Auto? Bundesregierung sieht rechtliche Hürden

Der Bundesrat will Kinder besser vor den Gefahren des Passivrauchens in Pkw schützen. Eine erneute Gesetzesinitiative der Länderkammer stößt bei der Ampel-Regierung allerdings auf verfassungsrechtliche Bedenken.

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Rauchen, wenn ein Kind im Auto ist? Das würde der Bundesrat gerne verbieten.

Rauchen, wenn ein Kind im Auto ist? Das würde der Bundesrat gerne verbieten.

© Satjawat / stock.adobe.com

Berlin. Der Bundesrat stößt mit seinem Vorhaben, das Rauchen in geschlossenen Autos zu verbieten, sollten Kinder drin sitzen, auch bei der Ampel-Regierung auf Skepsis.

Ein Rauchverzicht im Auto bei Anwesenheit von Minderjährigen sei zwar „uneingeschränkt“ zu begrüßen, heißt es in der Stellungnahme der Bundesregierung zu einer neuerlichen Gesetzesinitiative aus der Länderkammer heraus. Gegen den Entwurf bestünden allerdings verfassungsrechtliche Bedenken, macht die Regierung deutlich. Gleichwohl wolle man den „gesetzgeberischen Handlungsbedarf“ prüfen, wird zugesagt.

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Erwartungen auf freiwilligen Verzicht blieben „unerfüllt“

Dem Entwurf der Länderkammer zufolge soll in geschlossenen Pkw in Anwesenheit von Minderjährigen oder Schwangeren das Rauchen verboten sein. Bei Zuwiderhandlung sollen Geldbußen von 500 bis 3000 Euro fällig werden. Der Bundesrat hatte sein Vorhaben bereits in der vergangenen Legislaturperiode eingebracht.

Erwartungen, dass auf freiwilliger Grundlage auf das Rauchen im Auto in Anwesenheit von Minderjährigen oder Schwangeren verzichtet werde, hätten sich nicht erfüllt, schreibt die Länderkammer. Das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKZ) schätze, dass derzeit rund eine Million Minderjährige in Deutschland dem Rauchen im Auto ausgesetzt seien – mit teils schweren gesundheitlichen Folgen. (hom)

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