AOK mit Klage erfolgreich

Rechenfehler im Morbi-RSA

Veröffentlicht:

DÜSSELDORF. Das Bundesversicherungsamt (BVA) muss den Finanzausgleich zwischen den gesetzlichen Krankenkassen für 2013 neu berechnen.

Das habe das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in einem Urteil zum morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) am Donnerstagnachmittag (4. Juli) in Düsseldorf entschieden, wie die AOK mitteilt.

"Dies ist ein gutes Urteil für Patienten und Versicherte", sagte der Vorstandsvorsitzende des AOK Bundesverbandes, Jürgen Graalmann. "Es beendet die bestehende Diskriminierung von alten und schwer kranken Menschen." (eb)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Kommentar

Krankmeldungen via Telefon: Wider den Wartezimmer-Zwang

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Hypoglykämie-Wahrnehmungsstörung

Was tun, wenn Unterzucker nicht bemerkt wird?

Lesetipps
Eine Figur steht in einem Irrgarten.

© imaginando / stock.adobe.com

Kasuistik

Patient mit juckendem Ausschlag: Irrwege bis zur richtigen Diagnose