Rechnungshof rügt Rentenversicherer

Veröffentlicht:

BERLIN/SAARBRÜCKEN (kud). Der Bundesrechnungshof hat die 46-Prozent-Beteiligung der Deutschen Rentenversicherung Saarland an der Saarland-Heilstätten GmbH (SHG) in Frage gestellt. In ihrem Jahresbericht weisen die Rechnungsprüfer darauf hin, dass SHG auch mehrere Akutkrankenhäuser und psychiatrische Einrichtungen betreibt. Zu den Aufgaben eines Rentenversicherungsträgers gehöre jedoch nur die Rehabilitation. Insofern verstoße die Beteiligung gegen die gesetzlichen Vorgaben. Der Bundesrechnungshof empfiehlt, die Deutsche Rentenversicherung Saarland solle ihre Anteile an der SHG verringern oder ganz aufgeben. Weitere Anteilseigner an der gemeinnützigen Gesellschaft sind der Regionalverband Saarbrücken, die Knappschaft-Bahn-See und der Landesverband der Arbeiterwohlfahrt. Unter dem Dach der SHG-Gruppe sind rund 2000 Betten und Tagesklinikplätze im Saarland und in Rheinland-Pfalz vereinigt.

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Frühjahrstagung Hausärzteverband

„Praxen werden geflutet mit unnötigen Arztbesuchen“

Folgen für vier MVZ

Unruhe im MEDI-Verbund nach Entlassung eines Geschäftsführers

Gutachter- und Schlichtungsstelle

Zahl der Behandlungsfehler in Hessen leicht rückläufig

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Leitartikel zur „work and stay“-Agentur

Fachkräftegewinnung: Schwarz-Rot ist auf dem richtigen Weg

„ÄrzteTag“-Podcast

Wie steht es um den Datenschutz bei der ePA, Frau Specht-Riemenschneider?

Lesetipps
Pneumokokken-Impfung: Wann und mit welchem Impfstoff auffrischen?

© Porträt: privat | Spritze: Fied

Sie fragen – Experten antworten

Pneumokokken-Impfung: Wann und mit welchem Impfstoff auffrischen?

Auf einem Kalender liegen eine Spritze und ein Reisepass.

© Henrik Dolle / stock.adobe.com

Von Gelbfieber bis Tollwut

Diese Besonderheiten bei Reiseimpfungen sollten Sie kennen

Eine Fraktur wird fixiert.

© Radiographs / stock.adobe.com

Hyperglykämische Stoffwechsellage

Diabetes: Die wenig beachteten Folgen