Bundesrat

Rechtssicherheit für Contergan-Geschädigte

Eine lebenslange Contergan-Rente darf nicht mehr einfach gestrichen werden. Die Länderkammer billigte eine entsprechende Vorlage des Bundestags.

Veröffentlicht:

Berlin. Contergan-Geschädigten darf ihr Leistungsanspruch nach dem Conterganstiftungsgesetz künftig grundsätzlich nicht mehr aberkannt werden. Der Bundesrat hat am Freitag einen entsprechenden Bundestagsbeschluss gebilligt. Dabei geht es insbesondere um die lebenslang gewährte monatliche Conterganrente.

Demnach kann ausschließlich bei vorsätzlich falschen oder unvollständigen Angaben eine nachträgliche Aberkennung erfolgen.

Nach der bisherigen Rechtslage durften die Leistungsansprüche aberkannt werden, wenn körperliche Fehlbildungen aufgrund späterer Erkenntnisse nicht mehr mit der Einnahme von Contergan in Verbindung zu bringen waren. Inzwischen sei aber ein Nachweis über den Zusammenhang zwischen den Fehlbildungen und der Einnahme von entsprechenden Präparate wegen des zunehmenden Zeitablaufs in der Regel nicht mehr oder nur noch sehr schwer möglich, so die Gesetzesbegründung. (eb)

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