Pflegegesetzgebung

Referentenentwurf steht, Selbstverwaltung ringt mit Personaluntergrenzen

Der Referentenentwurf für das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz steht. Auf Kranken- und Pflegekassen kommen erhebliche Mehrkosten zu. Aktuell setzt der Selbstverwaltung ein Gesetz der Vorgängerregierung zu. Stichwort: Personaluntergrenzen.

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Pflegeversorgung: Mit mehr Personal soll die Situation in Krankenhäusern und Pflegeheimen verbessert werden. Das wird einiges kosten.

Pflegeversorgung: Mit mehr Personal soll die Situation in Krankenhäusern und Pflegeheimen verbessert werden. Das wird einiges kosten.

© scofieldza / stock.adobe.com

BERLIN. Die Bundesregierung macht jetzt ernst mit der Verbesserung der Pflegesituation in Krankenhäusern und in Pflegeheimen. Im Referentenentwurf für das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG), der jetzt vorliegt, konkretisiert das Bundesgesundheitsministerium die Pläne.

In Kurzform: dem Sofortprogramm Kranken- und Altenpflege zufolge soll in Zukunft im Krankenhaus

  • jede zusätzliche Pflegekraft finanziert werden,
  • auch Tarifsteigerungen sollen voll refinanziert werden,
  • ebenso die Vergütung von Auszubildenden in der (Kinder-)Krankenpflege im ersten Ausbildungsjahr.

In Altenpflegeeinrichtungen sollen ebenfalls zusätzlich 13.000 Stellen geschaffen werden, nach folgendem Schlüssel verteilt:

  • ab 120 Bewohner zwei Stellen,
  • bei 81-120 Bewohnern eineinhalb Stellen,
  • bei 41-80 Bewohnern eine Stelle
  • bis 40 Bewohner eine halbe Stelle

Auch das Kostentableau für die Krankenkassen steht jetzt fest: Mit rund 4,5 Milliarden Euro Mehrausgaben bis zum Jahr 2021 muss die Gesetzliche Krankenversicherung rechnen, mit knapp 800 Millionen Euro die Pflegeversicherung. 640 Millionen Euro jährlich machen allein die Kosten für die zusätzlichen Stellen in den Pflegeheimen aus, die von der GKV getragen werden sollen, weil als Behandlungspflege deklariert.

Personaluntergrenzen in sechs Bereichen

Die Selbstverwaltung gerät derweil durch die Gesetzgebung aus der Zeit der Vorgängerregierung unter Druck: Die Personaluntergrenzen in der Pflege auf pflegesensitiven Stationen müssen bis Ende des Monats von Krankenkassen und Krankenhausgesellschaft (DKG) festgesetzt werden.

Im Zuge des Verhandlungsprozesses haben sich der GKV-Spitzenverband und die DKG auf die folgenden sechs pflegesensitiven Bereiche geeinigt:

» Geriatrie,

» Kardiologie (für Innere Medizin),

» Neurologie,

» Unfallchirurgie (für Allgemeine Chirurgie),

» Herzchirurgie und

» Intensivmedizin.

Darauf hat der GKV-Spitzenverband auf einer Pressekonferenz am Mittwochmorgen verwiesen. Von Pflegepersonaluntergrenzen in diesen pflegesensitiven Bereichen wären nach aktueller Datenlage rund 960 Krankenhäuser und damit knapp die Hälfte aller Krankenhäuser in Deutschland betroffen.

"Erstmals sollen in Deutschland auf empirischer Datengrundlage Pflegepersonaluntergrenzen festgelegt werden, wenn auch möglicherweise am Anfang nicht für alle sechs geplanten Bereiche", erläutert Wulf-Dietrich Leber, Abteilungsleiter Krankenhäuser im GKV-Spitzenverband laut Mitteilung des Verbandes.

"Pflege ist eine empirische Wüste", beklagte Leber bei der Pressekonferenz. Daher werde die Frist, die Untergrenzen zum 30. Juni festzusetzen, gerissen. Zum 1. Januar 2019 sollen die Untergrenzen eigentlich in Kraft treten. Das Bundesgesundheitsministeriums wolle eine Ersatzvornahme allerdings vermeiden, so Leber weiter. Es werde dann möglicherweise ein "stark moderiertes Ergebnis" geben. (af/ger)

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