Brandenburg

Reform für Pflegeberufe gestartet

Kliniken und Pflegeeinrichtungen müssen in Ausgleichsfonds für Pflegeausbildung einzahlen.

Veröffentlicht:

Potsdam. Das neue Umlageverfahren für die Pflegeausbildung hat in Brandenburg begonnen. Die ersten Bescheide wurden jetzt verschickt.

Das Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) in Cottbus, das für das Umlageverfahren zuständig ist, brachte 1400 Bescheide an alle Pflegeeinrichtungen auf den Weg. Die Krankenhäuser erhalten die Bescheide einer Mitteilung des Sozialministeriums zu Folge bis zum Ende des Jahres. Die Einzahlung der Umlagebeträge in den Ausbildungsfonds beginnt ab April 2020.

Sozialministerin Susanna Karawanskij (Die Linke) bezeichnete die Umsetzung der Pflegeberufe-Reform als äußerst anspruchsvoll. Innerhalb kürzester Zeit müssten nicht nur zwei sehr unterschiedliche Ausbildungssysteme – im Krankenhaus sowie in den Altenpflegeeinrichtungen – zusammen-geführt, sondern auch die Ausbildungsfinanzierung neu organisiert werden. „Solche großen Veränderungen rufen nicht immer nur Begeisterung hervor.“

Das Gesetz zur Reform der Pflegeberufe sieht vor, dass ab 2020 alle Krankenhäuser sowie alle ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen sowie das Land und die Pflegeversicherung sich an den Kosten der Ausbildung beteiligen und in einen sogenannten Ausgleichsfonds einzahlen, aus dem dann die praktische und theoretische Ausbildung sowie die Kosten für die Ausbildungsvergütung finanziert werden. Bisher haben nur die Pflegeeinrichtungen, die selbst ausbilden sowie das Land und die Pflegeversicherung die Kosten da-für getragen. (juk)

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