Reform weiter in der Schusslinie der PKV
KÖLN (iss). Die Regelungen des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes, die die private Krankenversicherung (PKV) betreffen, sind mit großer Wahrscheinlichkeit verfassungswidrig. Davon geht Stephan Hütt aus, Rechtsanwalt in der Kölner Kanzlei Bach, Langheid & Dallmayr, die Versicherungsunternehmen juristisch vertritt.