Regierung besteht auf Umsetzung des Pflege-Mindestlohns

BERLIN (hom). Die Bundesregierung besteht auf der korrekten Umsetzung des Mindestlohns in der Pflegebranche.

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Neben Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden stünden dabei auch Kirchen und ihre Einrichtungen, Betriebsräte, Mitarbeitervertretungen sowie die in der Pflege tätigen Unternehmen in der Verantwortung, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen-Fraktion.

Seit August vergangenen Jahres ist die sogenannte Pflegearbeits-Bedingungs-Verordnung in Kraft, die den Mindestlohn regelt. Pflegehilfskräfte sollen demnach mindestens 8,50 Euro pro Stunde in den alten Bundesländern und 7,50 Euro in den neuen Bundesländern erhalten.

Bis 2013 soll die Untergrenze stufenweise um insgesamt 50 Cent steigen. Die Mindestlohnregelung ist bis Ende 2014 befristet. Zuletzt waren Klagen laut geworden, dass einzelne Pflegeunternehmen versuchten, den Mindestlohn unterlaufen.

Die Gewerkschaft verdi hatte kritisiert, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Schichtzulagen und Leistungsprämien würden von den Arbeitgebern rechtswidrig auf den Stundenlohn umgelegt und dieser so von 7,48 Euro auf die in der Verordnung vorgeschriebenen 8,50 Euro erhöht.

Laut Bundesregierung gab es Ende 2007 im ambulanten Bereich 11.529 zugelassene Pflegedienste und 11.029 zugelassene Pflegeheime.

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