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2013

Regierung erhöht Existenzminimum

Veröffentlicht:

NEU-ISENBURG. Die Bundesregierung erhöht das gesetzlich festgelegte Existenzminimum. Das geht aus einer Mitteilung der Regierung an den Bundestag hervor.

Von 1. Januar 2013 an gilt bei alleinstehenden Erwachsenen ein Betrag von 8124 Euro im Jahr als Existenzminimum, bei Paaren sind es 14.016 Euro. Dadurch entsteht eine Lücke zum steuerlichen Grundfreibetrag - für Alleinstehende liegt er derzeit bei 8004 Euro.

Rechtlich ist es aber unzulässig, dass das Existenzminimum den Grundfreibetrag übersteigt. Daher will die Regierung auch den Grundfreibetrag anheben: für Alleinstehende 2013 auf 8130 Euro und Paare bis 2014 auf 16.008 Euro.

Dazu hat sie bereits Anfang des Jahres einen Gesetzentwurf vorgelegt. Das Existenzminimum ist der Betrag, den man für den Lebensunterhalt benötigt, nachdem die Einkommensteuerschuld erfüllt wurde.

Er setzt sich aus den Regelbedarfssätzen etwa für Arbeitslose, Heiz- und Mietkosten zusammen. Auch Aufwendungen für Kranken- und Pflegeversicherungen zählen dazu. (jvb)

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