Paragraf 219a

Regierung liegen keine Daten vor

Veröffentlicht:

BERLIN. Der Fall der Gießener Ärztin, die auf ihrer Website über Schwangerschaftsabbrüche informiert hatte und dafür verurteilt wurde, hat für viel Wirbel gesorgt.

Aber besteht überhaupt ein Zusammenhang zwischen der Zahl von Schwangerschaftsabbrüchen und dem Zurverfügungstellen von Informationen dazu? Dies wollte die FDP-Fraktion von der Bundesregierung in einer parlamentarischen Anfrage wissen.

Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über einen Zusammenhang zwischen dem Bestehen von Paragraf 219a des Strafgesetzbuches und der Häufigkeit von Schwangerschaftsabbrüchen vor, heißt es in der Antwort.

Für Datenerhebungen zum Zusammenhang zwischen dem Bestehen des Paragrafen und der Häufigkeit von Schwangerschaftsabbrüchen habe in der Vergangenheit kein Anlass bestanden. Behandelnde Ärztinnen und Ärzte könnten innerhalb des durch Paragraf 219a vorgegebenen Rahmens darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche anbieten. (ato)

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Gesetzentwurf im Landtag

SPD in Baden-Württemberg wirbt für mobile Gemeindeschwestern

Ab 2026 werden auch stationäre Zwei-Tages-Fälle erfasst

Hybrid-DRG-Katalog erhält 100 neue OPS-Kodes

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Alternatives Versorgungsmodell

Wenn der „Zuhause-Arzt“ alle Hausbesuche übernimmt

Interview zu den Empfehlungen

Allgemeinmediziner: „Die 24h-Blutdruckmessung ist nicht besonders praktikabel“

Lesetipps
Auch einem CT-Bild ist ein Prostata-Karzinom markiert.

© samunella / stock.adobe.com

Aktualisierung der S3-Leitlinie

Früherkennung von Prostatakrebs: Tastuntersuchung vor dem Aus

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung