Paragraf 219a

Regierung liegen keine Daten vor

Veröffentlicht:

BERLIN. Der Fall der Gießener Ärztin, die auf ihrer Website über Schwangerschaftsabbrüche informiert hatte und dafür verurteilt wurde, hat für viel Wirbel gesorgt.

Aber besteht überhaupt ein Zusammenhang zwischen der Zahl von Schwangerschaftsabbrüchen und dem Zurverfügungstellen von Informationen dazu? Dies wollte die FDP-Fraktion von der Bundesregierung in einer parlamentarischen Anfrage wissen.

Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über einen Zusammenhang zwischen dem Bestehen von Paragraf 219a des Strafgesetzbuches und der Häufigkeit von Schwangerschaftsabbrüchen vor, heißt es in der Antwort.

Für Datenerhebungen zum Zusammenhang zwischen dem Bestehen des Paragrafen und der Häufigkeit von Schwangerschaftsabbrüchen habe in der Vergangenheit kein Anlass bestanden. Behandelnde Ärztinnen und Ärzte könnten innerhalb des durch Paragraf 219a vorgegebenen Rahmens darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche anbieten. (ato)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Novelle der Gebührenordnung für Ärzte

BÄK-Präsident Reinhardt: Die GOÄneu könnte 2027 kommen

Exklusiv Positionspapier

CDU-Wirtschaftsrat drängt auf rasche Notfallreform

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Kindergesundheit

U-Untersuchungen in der Hausarztpraxis: Mehr Mut zur Kindervorsorge!

Lesetipps
Abbildung der Nieren und der Nierengefäße.

© CNRI / Science Photo Library

Neue Leitlinie veröffentlicht

Stenosen der Nierenarterie: Wann muss interveniert werden?

Eine Katze beißt in eine Hand.

© Northern life / stock.adobe.com

Tierverletzungen

Bis(s) zur Infektion: Das richtige Vorgehen bei Bisswunden