Regresse wegen Herstellerabschlägen künftig nicht nötig

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BERLIN (cw). Apotheken-Regress wegen ausstehender Herstellerabschläge? Das soll in Zukunft nicht mehr nötig sein: In einem Änderungsantrag zum Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) haben die Koalitionsfraktionen beschlossen, dass GKV-Spitzenverband und Deutscher Apothekerverband das Recht erhalten sollen, fehlerhafte Preis- und Produktangaben pharmazeutischer Unternehmer - etwa zur Abschlagsbefreiung von Generika - selbst korrigieren zu können. Zudem dürfen die Kosten für erforderliche Korrekturen nach verspätet eingegangenen Meldungen gegenüber den Herstellern geltend gemacht werden.

Passiert der Antrag den Gesetzgebungsprozess zum AMNOG, dann müssen Apotheker nicht mehr befürchten, für ausstehende Herstellerabschläge von den Kassen in Regress genommen zu werden. So war etwa im Sommer dieses Jahres der Konflikt um strittige Generikakennzeichnungen und in deren Folge noch offene Rabatte eskaliert. Die GKV forderte 250 Millionen Euro, die sie zum Jahresende von den Apotheken hatte eintreiben wollen. Unterdessen haben die meisten Hersteller jedoch eingelenkt und die Forderungen der Kassen beglichen.

Von den im Juni noch offenen 250 Millionen Euro sind nach Angaben des Norddeutschen Apothekenrechenzentrums inzwischen nur noch 30 Millionen Euro übrig. Das Szenario einer Liquiditätsbelastung pro Apotheke in fünfstelliger Höhe ist damit vom Tisch. Aktuell sind beim GKV-Spitzenverband noch Abschläge für 450 Positionen offen, im Juni waren noch 1500 Positionen offen.

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