Bundesärztekammer

Resolution für mehr Schutz von Ärzten

Veröffentlicht:

BERLIN. Der Vorstand der Bundesärztekammer (BÄK) hat angesichts des getöteten Arzts in Offenburg in einer Resolution gefordert, Retter und Helfer vor Gewalt zu schützen.

"Ärztinnen und Ärzte (...) verdienen für ihre Arbeit Respekt, Unterstützung und vor allem Schutz vor jeglicher Form verbaler und körperlicher Gewalt", heißt es in der Erklärung.

Der BÄK-Vorstand fordert deshalb zum einen, der Gewalt gegen Ärzte durch mehr Anerkennung von deren Arbeit und Aufklärungskampagnen vorzubeugen.

Letztere müssten verdeutlichen, dass die Sicherheit von Ärzten und anderen Angehörigen von Gesundheitsberufen unverzichtbare Voraussetzung der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung ist.

Außerdem sollte Gewalt gegen Ärzte gesamtgesellschaftlich geächtet werden.

Jeder Einzelne sei gefordert, jeglicher Form von verbaler oder körperlicher Gewalt in Praxen, Rettungsambulanzen oder im öffentlichen Raum, soweit es die Situation und die eigene Sicherheit zulässt, entgegenzutreten. (bar)

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Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 27.08.201814:47 Uhr

BÄK-Vorstand endlich wachgerüttelt?

In verschiedenen Kommentaren habe ich bereits frühzeitig auf das Dilemma und die verfassungsrechtlich bedenkliche Ungleichbehandlung hingewiesen.

Z.B. im Deutschen Ärzteblatt "Kein Schutz für Vertragsärzte, MFA und Laien-Ersthelfer!
Gewaltübergriffe auf Helfer: Null-Toleranz reicht nicht
https://www.aerzteblatt.de/forum/119487

Z.B. in der Ärzte-Zeitung:
https://www.aerztezeitung.de/extras/leserkommentare/?sid=930264&pid=940544

Z.B. in der Ärzte-Zeitung:
https://www.aerztezeitung.de/panorama/article/960684/messer-attacke-angriff-arzt-duesseldorfer-notfallpraxis.html?sh=3&h=-143564107#comment

Und z.B. in der Ärzte-Zeitung: "Rechtspolitischer Schutz für a l l e Helfer in Krankheits- und Katastrophenfällen!"
In schönstem Juristen-Deutsch heißt es: "Kräfte der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes und der Rettungsdienste sind bereits nach geltendem Recht bei Hilfseinsätzen über den Verweis des § 114 Absatz 3 StGB auf § 113 StGB wie Vollstreckungsbeamte geschützt."... "Künftig sollen auch Personen, die tätliche Angriffe auf Hilfskräfte der Feuerwehr usw. verüben, die sich im Hilfseinsatz befinden, ebenfalls aus dem erhöhten Strafrahmen des § 114 StGB bestraft werden. Richtet sich künftig eine Widerstandshandlung mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt gegen Vollstreckungshandlungen des in § 115 StGB-neu geschützten Personenkreises, so ist § 113 StGB entsprechend anwendbar. Bei einem tätlichen Angriff gegen eine Vollstreckungshandlung oder sonstige Diensthandlung des in § 115 StGB-E geschützten Personenkreises ist § 114 StGB-E entsprechend anwendbar."
Daraus geht unzweifelhaft hervor, dass nicht institutionell tätige Sanitäter, Notärzte/-innen, GKV-Vertragsärzte, Fahrdienst-/Logistik-, Fachpflegekäfte und Laien-Ersthelfer n i c h t extra geschützt werden!
Große Koalition und Bundesregierung haben einfach keinen ausreichenden Respekt vor der Arbeit von ERSTHELFERN, ÄRZTEN, PFLEGE- UND LOGISTIK-KRÄFTEN bei Unglücksfällen."(Zitat Ende)
https://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/article/930264/gewalttaetige-patienten-schuetzen-aerzte-ihr-praxisteam.html

Mf + kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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