Richter sieht "Unrealistisches" im Patientengesetz

BERLIN (af) Schwere Bedenken gegen den Entwurf eines Patientenrechtegesetzes der Regierung hat der Vorsitzende Richter am Bundessozialgericht, Professor Ulrich Wenner, vorgebracht.

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Die Fristen, innerhalb derer die Kassen künftig über die Gewährung entscheiden sollen, sind "unrealistisch" kurz und "wirken sich negativ" aus.

Was für die Bearbeitung des Antrags auf eine Eltern-Kind-Kur ausreiche, funktioniere bei Anträgen auf eine computergestützte Prothese oder den Off-Label-Use von Arzneimitteln nicht.

Wenige Tage bevor am 9. März die Frist für Stellungnahmen zum Referentenentwurf abläuft, sprach Wenner am Dienstag bei einer Veranstaltung der Innungskrankenkassen in Berlin. Die Fristen reichten nicht aus, Gutachten einzuholen.

Kassenmitarbeiter müssten daher auf einer unsicheren Grundlage entscheiden. Sie stünden vor der Frage, ob es für sie härtere Konsequenzen habe, die Frist verstreichen zu lassen oder dem Versicherten die Leistung zu versagen und damit einen fachlichen Fehler zu begehen.

Erst Fristen, dann offener Dialog

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass nach Ablauf aller Fristen, ohne dass die Kasse reagiert, sich Versicherte künftig Leistungen selbst auf Kosten der Kasse beschaffen dürfen. Kassen sollen innerhalb von drei Wochen entscheiden.

Sind Gutachten einzuholen, verlängert sich die Frist auf fünf Wochen. Betroffene Versicherte müssen danach eine weitere "angemessene" Frist setzen. Juristen halten zwei Wochen für angemessen.

Die Kassen müssten sich so aufstellen, dass sie die Anträge binnen fünf Wochen bearbeiten könnten, entgegnete die zuständige Ministerialdirektorin im Gesundheitsministerium, Karin Knufmann-Happe. Verzögere sich die Bearbeitung, biete sich ein offener Dialog zwischen Kasse und betroffenem Versicherten an.

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