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Rösler-Ministerium verteidigt den Sozialausgleich

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BERLIN (af). Ab 2012 erhalten gesetzlich Versicherte, die von den Zusatzbeiträgen der gesetzlichen Krankenkassen überfordert sind, einen Sozialausgleich. Wie bürokratisch das Verfahren ist, den zu gewähren, darüber ist ein Disput zwischen dem Gesundheitsministerium und dem von der großen Koalition 2005 eingesetzten Normenkontrollrat entbrannt.

"Ziel der Bundesregierung war es, ein automatisiertes Sozialausgleichsverfahren ohne Antragstellung zu etablieren", sagte ein BMG-Sprecher der "Ärzte Zeitung". Der einzelne solle nicht Bittsteller sein müssen.

Der Normenkontrollrat folgt dieser Argumentation nicht. Er sieht einen erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand bei kleineren Unternehmen und Arbeitgebern von Beschäftigten mit mehreren beitragspflichtigen Einkommen.

Für das Ministerium ist der Aufwand vorübergehend. Es handele sich um einmalige Programmierarbeiten, die eine automatische Verarbeitung des Sozialausgleichs in den Folgejahren ermöglichten. Es sei im übrigen zwischen allen Beteiligten unstrittig, dass der Aufwand des gewählten Verfahrens unter dem liege, das mit einem Antragsverfahren verbunden wäre, heißt es aus dem Hause Rösler.

Beteiligte sind vor allem der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Rentenversicherung und die Bundesanstalt für Arbeit.

Während bei den einzelnen Krankenkassen Skepsis wegen der zu erwartenden Bürokratie herrscht, gibt sich der GKV-Spitzenverband optimistisch: "Im Moment gibt es keine Anzeichen, dass der Sozialausgleich ab Januar 2012 nicht an den Start gehen sollte", sagt Florian Lanz, Pressesprecher des Spitzenverbandes.

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