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Rösler sieht sich mit Reformen auf gutem Kurs

Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) steuert auf den Abschluss seiner ersten beiden Gesundheitsreformen zu. Von den letzten Änderungen daran profitieren auch die Vertragsärzte - der Deutsche Hausärzteverband zeigt sich dagegen bitter enttäuscht.

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Rösler sieht sich mit Reformen auf gutem Kurs

© Bertold Werkmann / fotolia.com

BERLIN (sun/hom). Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) steht kurz vor Abschluss seiner GKV-Reform. Mit dem Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) und GKV-Finanzierungsgesetz (GKV-FinG) sieht er sich auf dem richtigen Kurs.

Der Hausärzteverband hat den neuerlichen finanziellen Nachschlag für die rund 150 000 Vertragsärzte von 120 Millionen Euro im nächsten Jahr scharf kritisiert. "In das KV-System könnten noch weitere Milliarden Euro fließen - das System ist so intransparent, dass kein Mensch mehr weiß, wo das Geld landet", sagte der Chef des Bayerischen Hausärzteverbandes Dr. Wolfgang Hoppenthaller der "Ärzte Zeitung".

Die Gesundheitsexperten von Union und FDP hatten zuvor in einer mehrstündigen Sitzung letzte Änderungen am GKV-FinG wie auch am Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz gesorgt.

Beide Reformen sollen zum 1. Januar nächsten Jahres wirksam werden. Das GKV-FinG sieht neben einer Beitragssatzerhöhung für gesetzlich Krankenversicherte sowie der Möglichkeit höherer Zusatzbeiträge auch Einsparungen bei Krankenkassen und Leistungserbringern in Höhe von 3,5 Milliarden Euro vor.

Dieses Ziel werde definitiv erreicht, auch wenn Ärzte und Kliniken noch einmal etwas mehr bekämen als ursprünglich geplant gewesen sei, betonte Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP).

Die Hausärzte zeigten sich bitter enttäuscht von den Beschlüssen. Bayerns Hausärzteverbands-Chef Hoppenthaller sagte, es wäre besser gewesen, wenn die Koalition die hausärztliche Versorgung anstellte des maroden KV-Systems gestärkt hätte.

Ohne Hausarztverträge sei es zum Beispiel "geradezu unmöglich", Nachfolger für Hausarztpraxen zu finden. Die Koalition habe zwar versprochen den ärztlichen Nachwuchs zu fördern, tatsächlich hätten Union und FDP aber "der Nachwuchsförderung geschadet".

Die Hausarztverträge seien durch die Gesetzesänderung im GKV-Finanzierungsgesetz "ausgehöhlt" worden. Künftig soll bei neuen Hausarztverträgen die Vergütung auf das im KV-System übliche Niveau gesenkt werden.

Höhere Vergütungen müssen durch Einsparungen und Effizienzsteigerungen an anderer Stelle - etwa durch sinkende Arzneikosten oder weniger Überweisungen - hereingeholt werden. Nach Ansicht von Hoppenthaller reicht der von der Koalition gewährte längere Bestandsschutz für bereits geschlossene oder geschiedste Hausarztverträge nicht aus. Dies ändere nichts an der Tatsache, dass die Hausarztverträge in Zukunft "weg" seien.

Der schwarz-gelben Koalition warf der bayerische Verbandschef daher Wortbruch vor: Entgegen der Zusage durch den Koalitionsvertrag, sei die hausarztzentrierte Versorgung letztlich abgeschafft worden. Als letzte Möglichkeit für Hausärzte sieht er lediglich einen "Systemausstieg".

Damit war der Bayerische Hausärzteverband zwar bereits 2008 gescheitert, inzwischen hält Hoppenthaller die Umsetzung hingegen für "sehr wahrscheinlich". Mit mehreren Großveranstaltungen will der Hausärzteverband noch vor Weihnachten die Hausärzte informieren. Ende Januar soll dann in einer Versammlung in Nürnberg über den Ausstieg aus dem GKV-System abgestimmt werden.

Kassen kritisierten den erneuten Honorarzuschlag für Ärzte als unverhältnismäßig. Der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Dr. Andreas Köhler, wies das als "irreführend" zurück. "Die finanziellen Mittel kommen der wohnortnahen, qualitativ hochwertigen ambulanten Versorgung der Versicherte zugute, nicht den Portemonnaies der Ärzte", sagte Köhler.

In der Vergangenheit hatte es immer wieder Kritik an Röslers Plänen zur Reform der GKV gegeben. Vor allem die im AMNOG geplante Neujustierung der Nutzenbewertung hatte für Diskussionen gesorgt.

AMNOG und GKV-FinG sollen am 11. beziehungsweise 12. November in zweiter und dritter Lesung im Deutschen Bundestag verabschiedet werden. Der Bundesrat muss nicht zustimmen.






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