Klarstellung durch Bewertungsausschuss

Zusatzpauschalen bei LDL-Apherese schließen sich gegenseitig aus

Der Bewertungsausschuss stellt klar: Bei der LDL-Apherese können die beiden Zusatzpauschalen nach den EBM-Ziffern 13620 und 13622 nicht gleichzeitig in einer Behandlungswoche abgerechnet werden.

Veröffentlicht:

Berlin. Die EBM-Ziffern 13620 und 13622 sind bei der LDL-Apherese abrechenbar, allerdings nicht gleichzeitig. Das hat der Bewertungsausschuss jetzt in einem Beschluss klargestellt.

In diesem wurde mit Blick auf die Behandlungswoche ein Abrechnungsausschluss aufgenommen. Hintergrund ist, dass die Zusatzpauschalen sich auf unterschiedliche Indikationen beziehen. Die EBM-Ziffer 13622 ist ausschließlich auf Patienten mit einer isolierten Lp(a)-Erhöhung anwendbar, die 13620 umfasst die LDL-Apherese bei allen anderen Indikationen entsprechend der G-BA-Richtlinie.

Konkret wurde in den beiden Gebührenordnungspositionen die Formulierung aufgenommen, dass sie „je Behandlungswoche“ nicht neben der jeweils anderen berechnungsfähig sind. Zudem wird die Behandlungswoche jetzt definiert als „jede Kalenderwoche, in der mindestens eine LDL-Apherese“ nach der genannten Richtlinie durchgeführt wird. (eb)

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