Präventionsgesetz

Rosenbrock verärgert über Kassen

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BERLIN. Die Krankenkassen missachten die Vorgaben des Präventionsgesetzes. Diese Kritik äußerte der Gesundheitswissenschaftler Professor Rolf Rosenbrock im Vorfeld des Kongress Armut und Gesundheit in Berlin. Er bemängelte vor allem die Qualität der Landesrahmenvereinbarungen. Meistens sei darin nicht verbindlich festgelegt worden, wie die Kassen künftig zusammenarbeiten wollen.

In den meisten Vereinbarungen bleibe es den einzelnen Kassen vorbehalten, eigene Interventionen mit Vertretern aus Kita, Schulen oder Stadtteilen auf den Weg zu bringen, so Rosenbrock . "Das sind zuweilen nur Flicken und nicht mal mehr ein Teppich", ärgerte er sich.

Die Vereinbarungen zeugten von einem Machtgefälle zwischen Ländern und Krankenkassen. Die Kassen-Chefs hätten ihre Interessen offenbar durchgesetzt. Er habe Zweifel, ob die Kassen tatsächlich die richtigen Akteure in der Prävention seien. Kassenübergreifende Lösungen zählten zu den Kernpunkten des Präventionsgesetzes, das Mitte 2015 in Kraft trat. Sollten die Landesrahmenvereinbarungen nicht mehr korrigiert werden, befürchtet Rosenbrock, dass das Präventionsgesetz "nur einen Bruchteil seiner möglichen Wirkung" erreichen wird.

Dr. Thomas Lampert vom Robert-Koch-Institut verwies vor Journalisten darauf, dass Kinder und Jugendlichen mit einem niedrigen Sozialstatus sich deutlich ungesünder ernähren, seltener Sport treiben und eher übergewichtig sind. Nur acht Prozent der Kinder mit niedrigen Sozialstatus würden in den ersten Lebensmonaten gestillt werden. In den höheren Einkommensschichten werden 30 Prozent der Neugeborenen gestillt. Insgesamt haben Männer und Frauen mit einem Einkommen unter der Armutsgrenze im Vergleich zu Besserverdienern eine um mindestens acht Jahre verkürzte Lebenserwartung bei der Geburt. Auch hätten sozial benachteiligte Bevölkerungsgruppen ein zweifach erhöhtes Risiko, an einer Depression oder Angststörung zu erkranken. (wer)

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