Kommentar – Clinch um Verbandsmittel

Rückschrittlich gespart?

Anke ThomasVon Anke Thomas Veröffentlicht:

Es ist nicht das erste Mal, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) gegen seine Rechtsaufsicht, das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) vorgeht. Richtig durchschaubar ist die Sachlage in diesem Fall nicht; das Interessengemenge im Fall der Wundversorgung scheint extrem groß zu sein.

Der GBA will Einschränkungen bei der Wundversorgung, das BMG will das so nicht. So einfach das klingt, so schwierig stellt sich die Lage für Patienten, Angehörige, Pfleger und vor allen Dingen die Niedergelassenen dar. Pfleger und Ärzte wollen ihre Patienten gut versorgen.

Und wenn es Produkte gibt, die die Leiden zu lindern versprechen, die chronische Wunden verursachen, ist es gut, wenn eine GKV-Verordnung möglich ist. Auf der anderen Seite stehen die deutlich steigenden Kosten.

Wenn sich das BMG durchsetzt, werden Ärzte bei der Verordnung teurer Produkte wegen eventueller Regresse weiterhin aufpassen müssen, wobei der Anspruch: Beratung vor Regress erst einmal schützt. Setzt sich der GBA durch, sind Ärzte aus dem Schneider, ihnen würde aber ein Stück Therapiehoheit weggenommen.

Fraglich ist in diesem Fall dann auch, ob mit dem Verordnungsausschluss nicht rückschrittlich gespart wird. Hilfreich wäre es sicherlich, wenn zwischen Produkten (z. B. Honig, Silber) differenziert würde.

Lesen Sie dazu auch: GBA vs. BMG: Clinch um Verbandmittel

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