Gesetzentwurf im Landtag

SPD in Baden-Württemberg wirbt für mobile Gemeindeschwestern

Menschen ab 80 Jahren sollten durch präventive Hausbesuche aufgesucht und unterstützt werden, fordert die SPD-Fraktion im baden-württembergischen Landtag. Dies könne Angehörige und Pflegefachkräfte entlasten.

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Das Modell der präventiven Hausbesuche durch Gemeindeschwestern ist bereits in anderen Bundesländern erprobt worden – hier Informationsbroschüren aus einem entsprechenden Modellprojekt in Rheinland-Pfalz.

Das Modell der präventiven Hausbesuche durch Gemeindeschwestern ist bereits in anderen Bundesländern erprobt worden – hier Informationsbroschüren aus einem entsprechenden Modellprojekt in Rheinland-Pfalz.

© picture alliance/dpa

Stuttgart. Die SPD-Fraktion im baden-württembergischen Landtag spricht sich für die Einführung mobiler Gemeindeschwestern aus. Im Südwesten leben über 770.000 Menschen im Alter von über 80 Jahren. Diese zahlenmäßig stark wachsende Gruppe habe einen „erheblichen Bedarf an präventiver Gesundheitsversorgung“, heißt es in einem im Landtag eingebrachten Gesetzentwurf der Fraktion. Dabei würden präventive Angebote häufig zu spät oder gar nicht genutzt.

Aus Sicht der Sozialdemokraten könnten präventive Hausbesuche durch mobile Gemeindeschwestern eine Lücke schließen, „indem sie frühzeitig für Beratung und Unterstützung sorgen, Einsamkeit entgegenwirken und gleichzeitig die bestehende Pflegeinfrastruktur entlasten“. Dabei beruft sich die SPD auf Empfehlungen der Enquete-Kommission Pflege des Landes, die bereits 2016 eine entsprechende Empfehlung ausgesprochen hat. Punktuell, so zum Beispiel in Stuttgart oder in Karlsruhe, würden präventive Hausbesuche bereits angeboten, nicht aber landesweit.

Förderung von bis zu 75 Prozent der Kosten durch das Land

Der Gesetzentwurf sieht eine Förderung von Gemeindeschwestern von bis zu 20 Millionen Euro pro Jahr vor. „Wie hoch die Kosten sein werden, hängt davon ab, wie viele Städte und Gemeinden eine Gemeindeschwester-Plus beschäftigen und eine Förderung in Anspruch nehmen“, heißt es. Vom Land sollten bis zu 75 Prozent der Kosten gefördert werden.

Richten soll sich das Angebot konkret an Menschen ab 80 Jahren, die noch keine Pflege im Sinne des Sozialgesetzbuchs XI benötigen, sondern Unterstützung und Beratung in ihrem Lebensabschnitt. Die Gemeindeschwestern sollten unter anderem die Eigenständigkeit der alten Menschen fördern, die soziale Situation sowie die gesundheitliche und hauswirtschaftliche Versorgung in den Blick nehmen, die Teilnahme an Präventionsangeboten verbessern und soziale Isolation entgegenwirken. Dies könnte dazu beitragen, Pflegefachkräfte und pflegende Angehörige zu entlasten.

Die jeweiligen Stellen sollten mit einer Pflegefachkraft mit entsprechenden Fortbildungen in der Beratung und der Sozialarbeit besetzt werden, so die Vorstellung der SPD-Fraktion. Weiterhin müssten die Schwestern in kommunale Strukturen der sozialen, gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung sowie in die Altenhilfeplanung eingebunden werden. (fst)

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