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Sexuelle Missbrauchsfälle

Saarländischer Landtag setzt Ausschuss ein

Der saarländische Landtag will dem Informationschaos nachgehen, das den Missbrauchsskandal an der Uniklinik Homburg prägt.

Von Michael Kuderna Veröffentlicht:
Der saarländische Landtag in Saarbrücken.

Der saarländische Landtag in Saarbrücken.

© BeckerBredel / picture alliance

SAARBRÜCKEN. Der saarländische Landtag hat im Missbrauchsskandal an der Uniklinik in Homburg einen Untersuchungsausschuss eingesetzt. Für die Justiz ist der Fall dagegen nach jetzigem Stand abgeschlossen.

Selten waren sich im Landesparlament alle Abgeordneten derart einig: CDU, SPD, Linke und AfD beschlossen die Untersuchung der Verdachtsfälle sexuellen Missbrauchs durch den inzwischen verstorbenen Assistenzarzt S., der an der Ausscheidungsambulanz unnötige Untersuchungen des Genital- und Analbereichs bei Kindern vorgenommen haben soll.

Dabei sollen nicht nur „Art und Umstände der Vorgänge im Zusammenhang mit der Ausbildung und Tätigkeit des Studenten und späteren Assistenzarztes“ beleuchtet werden, sondern auch der Umgang der Uniklinik, der Landesregierung, der Jugendämter und weiterer Behörden mit Hinweisen auf den Vorwurf von Behandlungsfehlern und Kindesmissbrauch.

Besonders die Gründe dafür, dass die Betroffenen und ihre Eltern nicht informiert wurden, haben zu Empörung in Politik und Öffentlichkeit geführt. So ist die Überprüfung von Arbeits- und Kommunikationsstrukturen ebenfalls zentraler Untersuchungsgegenstand.

Welche Rolle hat die Ärztekammer des Saarlandes?

Thematisiert wird auch die Rolle der Ärztekammer des Saarlandes. Bei ihr hatte sich der Direktor der Jugend- und Kinderpsychiatrie, dem offenbar schon Jahre vor der Kündigung des vermutlich pädophilen Mediziners erste Verdachtsmomente bekannt waren, im Dezember 2014 Rat geholt. Die Kammer soll ihm damals eine Anzeige empfohlen haben.

Tatsächlich stellte die Uniklinik im gleichen Monat Strafanzeige. Selbst tätig wurde die Ärztekammer des Saarlandes allerdings nicht. Begründung: S. habe zu diesem Zeitpunkt bereits eine neue Stelle am Westpfalz-Klinikum in Kaiserslautern innegehabt, eine Information der zuständigen Bezirks- oder Landesärztekammer in Rheinland-Pfalz sei Aufgabe der Klinik gewesen.

Die Staatsanwaltschaft hat unterdessen zumindest vorläufig die Akten geschlossen. Sie entschied, gegen den Homburger Klinikdirektor, eine Oberärztin und die Justiziarin kein Ermittlungsverfahren einzuleiten.

Eine Opferanwältin hatte ihnen Versäumnisse in der Aufsichtspflicht vorgeworfen und Anzeige erstattet. Schon zuvor hatte die Generalstaatsanwaltschaft im Saarland weitere Ermittlungen gegen eine Staatsanwältin wegen Strafvereitlung abgelehnt.

Unstrittig ist in dem Fall, dass es viele Kommunikationsbrüche gegeben hat, die im Wesentlichen an der Uniklinik zu verorten sein dürften. So wurde etwa der Aufsichtsrat nach eigenen Angaben nicht von dem Missbrauchsverdacht und der Kündigung informiert. Innerhalb der Landesregierung wusste nach bisherigem Erkenntnisstand nur die Justiz-Staatsanwältin von den Vorwürfen. Sie sah sich aber nach eigenen Angaben aus rechtlichen Gründen an einer Weitergabe dieser Informationen gehindert.

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