Transplantation

Sachsen will Beauftragte in Kliniken stärken

Landesregierung will Stellung der Transplantationsbeauftragten in Entnahmekliniken aufwerten.

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DRESDEN. Sachsen will sein landeseigenes Ausführungsgesetz zum Transplantationsgesetz (TPG) überarbeiten. Im Fokus steht dabei eine Stärkung der Transplantationsbeauftragten in den Krankenhäusern des Freistaates, wie das Sozialministerium mitteilte. Die für den Organspendeprozess zuständigen Institutionen in Sachsen sind nun aufgerufen, zur geplanten Novelle Stellung zu nehmen.

Die Aufgaben und Befugnisse der Transplantationsbeauftragten, die es in allen 66 sächsischen Entnahmekrankenhäusern gibt, sind in Paragraf 2 des Ausführungsgesetzes festgeschrieben. In der Novelle sollten unter anderem "konkrete Maßnahmen" aufgelistet werden, mit denen die Klinikleitung die Beauftragten in Zukunft unterstützen müsse, sagte Gesundheitsministerin Barbara Klepsch (CDU). So soll die Krankenhausleitung ausdrücklich dazu verpflichtet werden, den Beauftragten alle erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen und den Zugang zu allen Bereichen zu gewähren, die für die Organspende relevant sind. In Paragraf 2 Absatz 4 heißt es bisher nur, dass die Transplantationsbeauftragten berechtigt sind, jederzeit Intensivstationen oder Stationen mit Beatmungsbetten zu betreten, "um sich für die Erfüllung ihrer Aufgaben zu informieren".

Die Landesregierung will zudem im Gesetz festhalten, dass die Kosten für regelmäßige Fortbildungsveranstaltungen für Transplantationsbeauftragte vom Krankenhaus übernommen werden müssen. Bisher ist nur vorgesehen, dass die Betroffenen für ihre Tätigkeit und ihre Fortbildung "im erforderlichen Umfang" freigestellt werden müssen. Es sei wichtig, so Klepsch, "dass die Transplantationsbeauftragten regelmäßig fachspezifische Fortbildungen besuchen können und die dafür anfallenden Kosten vom Krankenhaus getragen werden". Ein weiterer Teil der Novelle sieht die Streichung von Regelungen vor, die seit der letzten Anpassung 2012 Einzug ins Bundesrecht erhalten haben. (lup)

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