Sachsens Kammer prüft Fonds für Medizin-Schäden

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DRESDEN (tra). Die Ärztekammer Sachsen (SLAEK) prüft die Einrichtung eines Fonds oder einer Haftpflichtversicherung für Patienten mit schicksalhaften Folgeschäden. Ziel ist die Hilfe für Menschen, die von Ärzten korrekt behandelt worden sind, aber erhebliche Komplikationen mit bleibenden Schäden erlitten haben.

Solche Ereignisse sind zwar sehr selten, aber, so Kammerpräsident Professor Jan Schulze: "Wenn derartige Komplikationen zu bleibenden und schwer wiegenden Folgezuständen führen und der Patient aufgeklärt wurde, hat er heute keine Chance auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld."

Offen ist derzeit noch, welche Partner ins Boot sollen und woher Geld kommen wird. Die Kammer hat des halb zur Klärung noch offener Fragen eine Arbeitsgruppe eingerichtet.

In der DDR existierte ein vergleichbarer Fonds zur "Erweiterung der materiellen Unterstützung bei Schäden infolge medizinischer Eingriffe" (EMU).

Daran könnte sich die geplante Haftversicherung orientieren. Der Fond soll beim Nachweis von ärztlichen Kunstfehlern sowie unvermeidbaren Begleitschäden nicht greifen. Zu letzteren zählt beispielsweise die Strahlenreaktion an gesundem Gewebe nach Bestrahlung bösartiger Tumore. Bei schicksalhaften Dauerschäden mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20 Prozent und mehr könnte er dagegen das Risiko jahrelanger gerichtlicher Auseinandersetzungen verringern und schwer wiegende Belastungen des Arzt-Patienten-Verhältnisses reduzieren. Als Nebeneffekt erhofft sich die Kammer eine höhere Bereitschaft zur Meldung von Komplikationen.

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