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KV Berlin

Schiedsamt muss Richtgrößen festlegen

Veröffentlicht:

BERLIN. Zur Jahresmitte steht in Berlin noch immer die Arzneimittel- und die Richtgrößenvereinbarung für das laufende Jahr aus. Das geht aus einem Bericht des KV-Blatts hervor.

Demnach sind die Verhandlungen zwischen Krankenkassen und KV Berlin gescheitert und das Schiedsamt muss entscheiden.

Der Streit dreht sich offenbar wie schon in den Vorjahren um die Bemessung der Praxisbesonderheiten. Problematisch ist dies laut KV vor allem für die Rheumatologen.

Die Krankenkassen widersprachen dieser Darstellung jedoch in der Vergangenheit bereits. Regresse in der Richtgrößenprüfung sind in Berlin jedoch nach Informationen aus der KV Brandenburg deutlich häufiger als im Nachbarland. (ami)

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