Schiedsstelle legt Referenzländer für Arzneipreise final fest

BERLIN (fst). Die Schiedsstelle hat alle Details, die für die Festlegung von Erstattungsbeträgen neuer Wirkstoffe wichtig sind, verbindlich festgelegt. Das gilt auch für eine bis zuletzt strittige Regelung, bei der ein Arzneimittelhersteller den tatsächlichen Abgabepreis eines Präparats in 15 Ländern dem GKV-Spitzenverband mitteilen muss. Dieses Preisniveau gilt als Kriterium für die Festlegung eines Erstattungspreises in Deutschland.

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Gegen die Festlegung der Schiedsstelle, die am 1. März erfolgt ist, hatten sich vier Herstellerverbände gewehrt, weil unter den Referenzländern beispielsweise auch Griechenland oder Portugal sind - vergeblich.

Die Schiedsstelle unter der Leitung des Juristen und früheren Ministerialbeamten Dr. Manfred Zipperer hat den Schiedsspruch nicht verändert. Die Herstellerverbände hatten argumentiert, das Kriterium "Bevölkerungsgröße" werde höher gewertet als der Indikator "vergleichbare Wirtschaftskraft".

Die Hersteller hatten dafür plädiert, nur vier Länder, die Deutschlands Wirtschaftskraft ähnlich sind, als Referenzländer festzulegen. Das hatten die Kassen als "manipulations- und strategieanfällig" abgelehnt.

Der erste potenzielle Kandidat, bei dem diese Regelung greifen könnte, ist der Wirkstoff Ticagrelor (Brilique®) Seit Januar verhandeln AstraZeneca und der GKV-Spitzenverband über den Erstattungspreis. Wird bis Ende Juni keine Einigung erreicht, tritt die Schiedsstelle in Aktion.

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