Schleswig-Holstein verschärft Infektionsprävention

KIEL (di). Die Infektionsprävention in stationären Einrichtungen in Schleswig-Holstein soll verbessert werden. Die Landesregierung im Norden hat dafür eine Verordnung verabschiedet, in der die strukturellen und personellen Voraussetzungen geregelt sind.

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Die Ausstattung mit Hygienefachpersonal wird dabei durch das Risikoprofil einer Einrichtung bestimmt, das sich nach den Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) richtet.

Außerdem müssen die Informationsflüsse über Präventionsmaßnahmen und Infektionsgeschehen sichergestellt werden.

Wesentliche Punkte dabei sind die Erfassung und Bewertung von Infektionen, von Erregern mit Resistenzen und Multiresistenzen sowie Art und Umfang des Antibiotikaverbrauchs. Die Bewertung muss jeweils zu Konsequenzen für das Hygienemanagement und für das Antibiotika-Verordnungsmanagement führen.

"Wir wollen, dass die Zahl der Krankenhausinfektionen mit resistenten Erregern durch bessere Einhaltung von Hygieneregeln und eine sachgerechte Verordnung von Antibiotika gesenkt wird", sagte Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg (FDP). Die Fortbildung des Personals ist ebenfalls Bestandteil der Regelinhalte der Verordnung.

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