Kommentar – Bundestag

Schlussspurt beim TSVG

Wolfgang van den BerghVon Wolfgang van den Bergh Veröffentlicht:

Bis zur letzten Minute Änderungen am Terminservice- und Versorgungsgesetz: Der Feinschliff der Koalitionäre soll dafür sorgen, dass der Bundestag am Donnerstag final entscheiden kann. Beispiel Vergütungsanreize für Hausärzte für dringend benötigte Überweisungen: Mit mickrigen zwei Euro gestartet, soll es jetzt zehn Euro für jeden erfolgreich vermittelten Termin geben – extrabudgetär versteht sich. Das ist gut so!

Eine weitere Änderung macht allerdings stutzig: die verpflichtende Bonifizierung im Wahltarif für die hausarztzentrierte Versorgung (HzV), falls Effizienzgewinne erzielt werden. Super, werden sich viele HzV-Fans freuen. Es gibt nur einen Pferdefuß: Kassen sollen die Effizienzgewinne prospektiv berechnen und der zuständigen Aufsichtsbehörde melden.

Das kann zum Rohrkrepierer werden. Warum? Bei unkalkulierbaren Ausgaben werden Kassen sich davor hüten, große Versprechungen zu machen und sich eher „krank“ rechnen. Denn seriöse Berechnungen sind selten zu Beginn dieser Verträge möglich.

Das hat wenig mit Wettbewerb zu tun und erinnert eher an ein planwirtschaftliches Denken. Offenbar ein Kompromiss mit Zähneknirschen.

Lesen Sie dazu auch: SPD zum Terminservicegesetz: HzV-Wahltarif ist das größte Pfund

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