Prostituierte

Schutzgesetz tritt zum 1. Juli in Kraft

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BERLIN. Das sogenannte Prostituiertenschutzgesetz tritt zum 1. Juli in Kraft. Vorgesehen ist eine Anmeldepflicht für Prostituierte, die mit einem vertraulichen Beratungsgespräch verbunden ist. Auch eine regelmäßige gesundheitliche Beratung ist vorgesehen (die "Ärzte Zeitung" berichtete). Die Betreiber von Bordellen werden zur Kooperation mit Gesundheitsämtern verpflichtet und müssen bestimmte Auflagen erfüllen.

Das Gesetz hatte schon im September 2016 Bundestag und Bundesrat passiert, die Umsetzung gestaltete sich aber als schwierig. Für die Bundesländer gibt es auch jetzt noch Übergangsfristen. Verbände von Sexarbeiterinnen kritisieren das Gesetz. Sie befürchten eine massive Entrechtung und Reglementierung.

Nach Angaben des Familienministeriums soll das Gesetz sicherstellen, dass Prostituierte verlässliche Informationen zu ihren Rechten und zu gesundheitlichen und sozialen Unterstützungsangeboten erhalten. Ministerin Katarina Barley (SPD) sagte am Freitag: "Nur wer seine Rechte kennt, kann sie auch einfordern." Durch Aufklärung und Beratung würden die Prostituierten gestärkt. (dpa)

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