Prostituierte

Schutzgesetz tritt zum 1. Juli in Kraft

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BERLIN. Das sogenannte Prostituiertenschutzgesetz tritt zum 1. Juli in Kraft. Vorgesehen ist eine Anmeldepflicht für Prostituierte, die mit einem vertraulichen Beratungsgespräch verbunden ist. Auch eine regelmäßige gesundheitliche Beratung ist vorgesehen (die "Ärzte Zeitung" berichtete). Die Betreiber von Bordellen werden zur Kooperation mit Gesundheitsämtern verpflichtet und müssen bestimmte Auflagen erfüllen.

Das Gesetz hatte schon im September 2016 Bundestag und Bundesrat passiert, die Umsetzung gestaltete sich aber als schwierig. Für die Bundesländer gibt es auch jetzt noch Übergangsfristen. Verbände von Sexarbeiterinnen kritisieren das Gesetz. Sie befürchten eine massive Entrechtung und Reglementierung.

Nach Angaben des Familienministeriums soll das Gesetz sicherstellen, dass Prostituierte verlässliche Informationen zu ihren Rechten und zu gesundheitlichen und sozialen Unterstützungsangeboten erhalten. Ministerin Katarina Barley (SPD) sagte am Freitag: "Nur wer seine Rechte kennt, kann sie auch einfordern." Durch Aufklärung und Beratung würden die Prostituierten gestärkt. (dpa)

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Kommentare
Dieter Döring 30.06.201717:01 Uhr

Postituiertenschutzgesetz Überschrift verfeht?

Als Hausarzt, der seit 20 Jahren in mehrere Rotlichtviertel arbeite, kann ich nur sagen, dass das Gesetz den Namen total verfehlt hat. Es findet nämlich durch dieses Gesetz keinerlei Schutz der Prostituierten statt,
auch findet hierdurch keine bessere medizinische Versorgung statt.
Dann möchte ich mal wissen, was man einer Prostituierten, die der deutschen Sprache nicht mächtig ist und die in ihrem Heimatland (Rumänien, Polen, Bulgarien) mit ihrem Liebeslohn eine ganze Familie und oder Clan ernähren muss, sagen will.
Dieses Gesetz treibt sehr viele Prostituierten in den Straßenstrich, der eine Quelle für Infektionen und kriminelle Handlungen ist.
Wenn man etwas für die Prostituierten tun will, dann soll man sie in die Kranken- und Rentenkasse bringen, das wäre was. Das Gesetz ist an Verlogenheit und Überflüssigkeit nicht zu überbieten, von Menschen gemacht die keinerlei Kenntnisse dieser Materie haben. Man will mit diesem Gesetz lediglich die Daten der Frauen (Prostituierten) erfassen. Was man dann mal mit diesen Daten macht und wer da mal auf diese Daten zugreifen kann wird vorerst verschwiegen, weiß heute sowieso keiner mehr, denn mit dem Datenschutz ist das schon so was.

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