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Seehofer hält Pauschalen für Gift

BERLIN (fst). Die bayerische Landesregierung fordert in einer Bundesratsinitiative, das Vergütungssystem für Ärzte "sofort zu stoppen".

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KVen soll "vorübergehend" gestattet werden, zum bis Ende 2008 geltenden Vergütungssystem zurückzukehren. Alternativ sollen KVen regional angepasste Vergütungsregeln erlassen dürfen, heißt es in einem Antrag, den Bayern bei der Bundesratssitzung am 6. März in die Beratung einbringen möchte. Bislang zeichnet sich nicht ab, dass ein weiteres Bundesland die Initiative unterstützt (wir berichteten).

Das derzeitige Vergütungssystem "missachtet die Interessen von Patienten und Ärzten", heißt es in dem von Ministerpräsident Horst Seehofer unterzeichneten Antrag. Seehofer hatte als Bundesgesundheitsminister im Jahr 1993 erstmals die Budgetierung für Vertragsärzte eingeführt.

Bayern kritisiert insbesondere, dass durch den bundeseinheitlichen Orientierungspunktwert "die regionale Kostenstruktur ausgeblendet" werde. Dabei thematisiert der Antrag nicht, dass es an anderer Stelle - bei der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) - eine bundeseinheitliche Vergütungsregelung längst gibt.

Desweiteren beklagt die Staatsregierung, dass die Interessen "kleiner, unverzichtbarer Arztgruppen" angesichts "zentralistischer Vorgaben durch Bundesgesetze und Bundesgremien" zu kurz kommen. Moniert wird im Antrag zudem der "gesetzliche Zwang" , Leistungen der haus- und fachärztlichen Versorgung durch Pauschalen abzubilden. Das führe zu "Billigmedizin", qualitativ aufwändige Leistungen würden verdrängt. Hausärzte in Baden-Württemberg und Bayern dagegen haben sich mit der AOK auf Verträge geeinigt, die genau dem von der CSU kritisierten Pauschalensystem folgen.

Die Staatsregierung fordert für die kommende Legislaturperiode eine neue Vertragsgebührenordnung, die "eine leistungsgerechte ärztliche Vergütung zu festen Europreisen umsetzt". Eine pauschale Vergütung könne gerade bei Fachärzten "nicht der Regelfall sein", heißt es.

Antrag des Freistaates Bayern: "Ärztliche Vergütung – für eine leistungsgerechte Bezahlung"

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