Selektivverträge sind Hoffnungsträger für KVB

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Selektivverträge für Haus- oder für Fachärzte können die Versorgung in unterversorgten Regionen verbessern, sagt Bayerns KV-Chef Dr. Wolfgang Krombholz.

MÜNCHEN (sto). Selektivverträge nach Paragraf 73b und c SGB V können zu einer besseren medizinischen Versorgung in unterversorgten Regionen beitragen, so der Vorsitzende der KV Bayerns (KVB), Dr. Wolfgang Krombholz.

"Eine Stärkung der primärärztlichen Versorgung durch Hausärzte und versorgende Fachärzte verbessert die Versorgungssituation für die Patienten sofort spürbar und nachhaltig", sagte Krombholz. Gleichzeitig könnte eine besser ausgebaute ambulante Versorgung helfen, Ausgaben im Gesundheitswesen zu sparen.

"Obwohl die Ausgaben für die ärztliche Vergütung in Bayern höher sind als im Bundesdurchschnitt, liegen die Gesamtausgaben für die ambulante Versorgung unter dem Schnitt", sagte Krombholz. Grund seien die geringeren Ausgaben etwa für Arzneimittel in Bayern.

Die regionalen Versorgungsstrukturen und die damit verbundenen Kosten sollten deshalb in der Summe bewertet werden. Kritisch äußerte sich Krombholz zu den Ambulanten Kodierrichtlinien, die "alles andere als valide und ausgereift" seien.

Zunächst müsse eine wissenschaftlich fundierte und praktikable Form gefunden werden, um die Morbidität zu messen. Die KV-Vertreterversammlung hat sich dafür ausgesprochen, die Einführung der AKR über den 30. Juni hinaus auszusetzen.

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