Sind Honorarärzte scheinselbstständig?

KÖLN (iss). Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und die Deutsche Rentenversicherung Bund wollen sich über die rechtliche Bewertung der Beschäftigung von Honorarärzten an Kliniken verständigen.

Veröffentlicht:

Vertreter beider Organisationen treffen sich am 30. Juli zu einem Gespräch über die zentrale Frage, ob die Honorarärzte freiberuflich tätig und deshalb nicht sozialversicherungspflichtig sind.

Die Krankenhäuser wollten nicht warten, bis die Frage abschließend rechtlich geklärt ist, sagte DKG-Sprecher Moritz Quiske der "Ärzte Zeitung". "Wir brauchen eine belastbare Regelung."

Die Deutsche Rentenversicherung sieht in den Honorarärzten häufig keine Freiberufler, sondern Beschäftigte der jeweiligen Krankenhäuser. Das hat zur Folge, dass für die Mediziner Sozialabgaben fällig werden.

Schlimmstensfalls drohen Nachforderungen

Bei den routinemäßigen Prüfungen, die in Kliniken wie bei anderen Arbeitgebern stattfinden, richten die Rentenversicherungsträger seit Längerem besonderes Augenmerk auf die Honorarärzte.

Stufen die Betriebsprüfer die Ärzte als scheinselbstständig ein, kann das für die Kliniken mit erheblichen Nachforderungen von Sozialabgaben verbunden sein.

Außerdem können die Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung auch die Finanzbehörden und die Staatsanwaltschaften einschalten.

Sowohl bei den Prüfern selbst als auch bei den Gerichten, die bislang mit der Frage beschäftigt waren, gibt es bislang unterschiedliche Einschätzungen des Sachverhalts.

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Kommentare
Torsten Gericke 03.08.201211:47 Uhr

Freiberuflichkeit Ungleich Selbstständigkeit

Leider wird der Begriff der "Freiberuflichkeit" auch in der Ärztezeitung falsch verwendet.
Die Freiberuflichkeit ist ein Kernmerkmal ärztlicher Tätigkeit, so sind auch angestellte Ärzte freiberuflich!

Wikipedia beschreibt es treffend : "Laien verwechseln den „Freiberufler“ gelegentlich mit dem „Freien Mitarbeiter“. Beide Begriffe haben jedoch grundverschiedene Bedeutungen. Die Bezeichnung „Freier Mitarbeiter“ bezieht sich nur auf die Art des Beschäftigungsverhältnisses – in Abgrenzung zum Arbeitnehmer –, besagt aber nichts über den ausgeübten Beruf. Die Bezeichnung „Freiberufler“ bezieht sich hingegen immer auf Angehörige bestimmter wissenschaftlicher und künstlerischer Berufe (Architekten, Ärzte, Rechtsanwälte usw.), sie besagt nichts darüber, ob der Beruf selbständig oder nichtselbständig ausgeübt wird."

Hier geht es einzig und allein um den Begriff Selbstständigkeit! Und darüber wird weiter gestritten werden.

Für mich ist dieser Streit inhaltlich nicht nachvollziehbar. Kann ich doch als Honorararzt auch Dritte für die Ausübung der Aufgabe beauftragen. Zudem fallen alle Absicherungen eines abhängig Beschäftigten weg. Alle Honorarärzte zahlen zudem in die Ärzteversorgung ein, viele besitzen eine eigene Berufshaftpflichtversicherung und verlassen sich nicht auf die subsidiäre der Auftraggeber.

Grund dieses Streites ist meiner Meinung nach eine geschickte Lobbyarbeit der Kostenträger im fortwährenden Versuch den Wert ärztlicher Arbeit zu mindern. Und genau im Bereich der Honorarärzte bilden sich Angebot und Nachfrage langsam ab. Das scheint zu schmerzen.
Auf daß dieser Dorn lange erhalten bleibe!!!

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