Sind Honorarärzte scheinselbstständig?
KÖLN (iss). Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und die Deutsche Rentenversicherung Bund wollen sich über die rechtliche Bewertung der Beschäftigung von Honorarärzten an Kliniken verständigen.
Veröffentlicht:Vertreter beider Organisationen treffen sich am 30. Juli zu einem Gespräch über die zentrale Frage, ob die Honorarärzte freiberuflich tätig und deshalb nicht sozialversicherungspflichtig sind.
Die Krankenhäuser wollten nicht warten, bis die Frage abschließend rechtlich geklärt ist, sagte DKG-Sprecher Moritz Quiske der "Ärzte Zeitung". "Wir brauchen eine belastbare Regelung."
Die Deutsche Rentenversicherung sieht in den Honorarärzten häufig keine Freiberufler, sondern Beschäftigte der jeweiligen Krankenhäuser. Das hat zur Folge, dass für die Mediziner Sozialabgaben fällig werden.
Schlimmstensfalls drohen Nachforderungen
Bei den routinemäßigen Prüfungen, die in Kliniken wie bei anderen Arbeitgebern stattfinden, richten die Rentenversicherungsträger seit Längerem besonderes Augenmerk auf die Honorarärzte.
Stufen die Betriebsprüfer die Ärzte als scheinselbstständig ein, kann das für die Kliniken mit erheblichen Nachforderungen von Sozialabgaben verbunden sein.
Außerdem können die Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung auch die Finanzbehörden und die Staatsanwaltschaften einschalten.
Sowohl bei den Prüfern selbst als auch bei den Gerichten, die bislang mit der Frage beschäftigt waren, gibt es bislang unterschiedliche Einschätzungen des Sachverhalts.