Berufsrecht

Sitzt die EU bald mit am Tisch?

Die EU-Kommission kann künftig bei ärztlichem Berufsrecht mitreden. Die KBV hält das für fatal.

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BRÜSSEL/BERLIN. Beim Zugang zum Arztberuf und bei der ärztlichen Berufsausübung hat künftig nicht mehr Deutschland allein das Sagen. Hintergrund ist die Umsetzung der EUDienstleistungsrichtlinie. Der Binnenmarktausschuss hat am Montag grünes Licht für die weitere Beratung im EU-Parlament gegeben. Die KBV hatte im Vorfeld mit der Bundesärztekammer und anderen Verbänden auf eine klare Ausnahmeregelung für Heilberufe gedrängt. Ausdrücklich forderte dies auch der Gesundheitsausschuss im EU-Parlament. Die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten bei der Regelung der Gesundheitsberufe müsse "uneingeschränkt geachtet werden", heißt es.

Doch der federführende Binnenmarktausschuss schloss sich dem nicht an. "Aus unserer Sicht engt die Richtlinie den Bewertungsspielraum für Mitgliedstaaten bei Erlass und Änderungen von Berufsregeln unrechtmäßig ein", sagte KBV-Sprecher Roland Stahl auf Anfrage der "Ärzte Zeitung". Mit der sich jetzt abzeichnenden Regelung "unterliegen künftig alle ärztlichen Berufsausübungs- und Berufszugangsregelungen einer Verhältnismäßigkeitsprüfung nach einem von der EU vorgelegten Kriterienkatalog", erläuterte Stahl.

Denn die EU schreibt nach jetzigem Stand künftig eine "Verhältnismäßigkeitsprüfung" vor, bevor Mitgliedstaaten eigene Regeln beispielsweise für Heilberufe erlassen können. Der CDU-Europaabgeordnete Andreas Schwab, Berichterstatter im Binnenmarktausschuss, hält den Kompromiss für gelungen. Mit ihm werde der Gesundheitssektor geschützt, ohne dem Binnenmarkt zu schaden. Mit Blick auf die Heilberufe heißt es in dem mit 33 zu drei Stimmen angenommenen Papier, die EU-Staaten hätten bei Gesundheitsdienstleistungen "einen ausreichenden Ermessensspielraum, um eine hochwertige Gesundheitsversorgung zu sichern". Die KBV indes moniert, es sei unklar, ob die EU-Kommission nationale Vereinbarungen, die etwa mit den Kostenträgern vereinbart wurden, als verhältnismäßig anerkennt.

Die erste Lesung der Richtlinie im Plenum des EU-Parlaments ist für den 18. Januar 2018 angesetzt.(fst)

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